
Dort war das Gesetz zwar nicht zustimmungspflichtig, die Länderkammer hätte das Vorhaben aber hinauszögern und den Vermittlungssauschuss anrufen können.
Die Neuregelung erlaubt Vermietern den Weiterbetrieb und Neueinbau von Öl- und Gasheizungen. Schrittweise sollen mehr Biomethan oder Bioöl beigemischt werden, die aber vergleichsweise teuer sind. Eigentümer sollen beim Einbau fossiler Heizungen hälftig an CO2-Kosten, Netzentgelten sowie den Kosten für den Bio-Anteil beteiligt werden. Der stellvertretende Unionsfraktionsvorsitzende Müller verteidigte das Vorhaben und sprach von einem guten Gesetz für den Klimaschutz und die Freiheit. Umweltverbände warnen vor Rückschritten und einer Kostenfalle für Mieter.
Die Linksfraktion im Bundestag wollte die Abstimmung in dieser Woche verhindern, scheiterte mit einer entsprechenden Organklage aber vor dem Bundesverfassungsgericht.
Diese Nachricht wurde am 11.07.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
