Manfred Kloiber: Kritiker bemängeln, dass der Verbraucherschutzteil der Novelle zwar zum Beispiel Preisobergrenzen für Mehrwertdienste vorschreibt, aber die Vorratsdatenspeicherung nicht gemäß den EU-Vorgaben regelt. Doch die Telekom-Firmen schaffen bei der Vorratsdatenspeicherung nun Fakten. Die Telekom fängt damit an. Was passiert demnächst mit den Verbindungsdaten der Telekom-Kunden, Peter Welchering?
Peter Welchering: Nun, die werden nur noch sieben Tage lang gespeichert und nicht mehr wie bisher 80 Tage lang. Allerdings gilt das nur für die so genannte Flatrate, für die Pauschaltarife also. Bei den Einwahltarifen speichert die Telekom bis zum Ablauf der Reklamationsfristen. Da wird sich also an den 80 Tagen nichts ändern. Hintergrund dieser neuen Telekom-Politik in Sachen Vorratsdatenspeicherung ist eine Entscheidung des Bundesgerichtshofes. Von dem hatte nämlich Telekom-Kunde Holger Voss sich bestätigen lassen, dass seine Verbindungsdaten nach jeder Online-Sitzung gelöscht werden müssen. Voss war im Jahr 2003 wegen einer von ihm geschriebenen und online veröffentlichten Satire angeklagt und freigesprochen worden. Und er hatte sich gefragt, wie die Ermittlungsbehörden eigentlich auf seine Daten gekommen sind. Sein Internet-Provider T-Online hat ihm das auf Wunsch sofort erklärt. Man habe die Verbindungsdaten, die 80 Tage lang gespeichert werden, den Ermittlungsbehörden gegeben. Das hat nun Holger Voss in Rage gebracht. Denn er surfte auf einer so genannten Flatrate, einem Pauschaltarif. Und die Speicherung von Verbindungsdaten, so argumentierte er, mache da aus abrechnungstechnischen Gründen doch nun wirklich keinen Sinn. Das hat der Bundesgerichtshof bestätigt. Tja, und danach wollten viele tausend Kunden mit einer Flatrate ihre Verbindungsdaten beim Provider Telekom auch nicht mehr 80 Tage lang gespeichert sehen. Deshalb also stellt die Telekom jetzt von 80 Tagen Speicherdauer der Verbindungsdaten auf sieben Tage um.
Kloiber: Verstößt die Telekom damit nicht gegen geltendes Recht?
Welchering: Nein, das tut sie nicht. Die Telekom ist nicht verpflichtet, die Verbindungsdaten 80 Tage lang zu speichern. Und das hängt damit zusammen, dass die entsprechende Richtlinie der Europäischen Union aus dem März 2006 noch nicht in deutsches Recht umgesetzt ist. Die EU-Richtlinie sieht vor, dass sämtliche Verbindungs- und Standortdaten bei Mobiltelefonaten, beim Internet-Surfen, bei SMS oder beim Dateitransfer sechs Monate lang gespeichert werden. Die Vorratsdatenspeicherung soll verdachtsunabhängig und flächendeckend sein. Jeder, der telefoniert, simst, im Internet surft, Mail verschickt, wird dann hier erfasst und mit seinen Verbindungsdaten ein halbes Jahr lang gespeichert. Und außer den deutschen Ermittlungsbehörden sollen dieser EU-Richtlinie zufolge auch Ermittlungsbehörden anderer Staaten Zugriff auf die Datenbanken mit den Vorratsdaten bekommen. Aber noch ist der berühmte Paragraf 106a des Telekommunikationsgesetzes noch nicht geändert, und das "Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen" ist bisher nur ein Referentenentwurf. Deshalb darf die Telekom ohne Probleme die Speicherfrist auf sieben Tage verkürzen.
Kloiber: Wie haben denn Innenministerium und Ermittlungsbehörden auf die Verkürzung der Speicherfrist durch die Telekom reagiert?
Welchering: Offiziell gar nicht. Aber vom Bundesinnenministerium gab es schon deutliche Hinweise an das Haus von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries, nun endlich die entsprechenden Gesetzesvorlagen ins Kabinett und dann auch in den Bundesrat zu bringen. Die EU-Richtlinie soll in wenigen Wochen in deutsches Rechts umgesetzt werden. Dann müsste natürlich auch die Telekom ein halbes Jahr lang speichern. Hier gibt es allerdings heftigen Widerstand der Telekommunikationsfirmen. Denn die Vorratsdatenspeicherung verursacht nicht unerhebliche Kosten. Und die sollen von der Bundesregierung übernommen werden. Ansonsten, so die Position der Provider, werde man da nicht so ohne weiteres mitmachen. So lange die Kostenfrage nicht geregelt ist, wird die Vorratsdatenspeicherung mit den Providern jedenfalls nicht zu machen sein.
Peter Welchering: Nun, die werden nur noch sieben Tage lang gespeichert und nicht mehr wie bisher 80 Tage lang. Allerdings gilt das nur für die so genannte Flatrate, für die Pauschaltarife also. Bei den Einwahltarifen speichert die Telekom bis zum Ablauf der Reklamationsfristen. Da wird sich also an den 80 Tagen nichts ändern. Hintergrund dieser neuen Telekom-Politik in Sachen Vorratsdatenspeicherung ist eine Entscheidung des Bundesgerichtshofes. Von dem hatte nämlich Telekom-Kunde Holger Voss sich bestätigen lassen, dass seine Verbindungsdaten nach jeder Online-Sitzung gelöscht werden müssen. Voss war im Jahr 2003 wegen einer von ihm geschriebenen und online veröffentlichten Satire angeklagt und freigesprochen worden. Und er hatte sich gefragt, wie die Ermittlungsbehörden eigentlich auf seine Daten gekommen sind. Sein Internet-Provider T-Online hat ihm das auf Wunsch sofort erklärt. Man habe die Verbindungsdaten, die 80 Tage lang gespeichert werden, den Ermittlungsbehörden gegeben. Das hat nun Holger Voss in Rage gebracht. Denn er surfte auf einer so genannten Flatrate, einem Pauschaltarif. Und die Speicherung von Verbindungsdaten, so argumentierte er, mache da aus abrechnungstechnischen Gründen doch nun wirklich keinen Sinn. Das hat der Bundesgerichtshof bestätigt. Tja, und danach wollten viele tausend Kunden mit einer Flatrate ihre Verbindungsdaten beim Provider Telekom auch nicht mehr 80 Tage lang gespeichert sehen. Deshalb also stellt die Telekom jetzt von 80 Tagen Speicherdauer der Verbindungsdaten auf sieben Tage um.
Kloiber: Verstößt die Telekom damit nicht gegen geltendes Recht?
Welchering: Nein, das tut sie nicht. Die Telekom ist nicht verpflichtet, die Verbindungsdaten 80 Tage lang zu speichern. Und das hängt damit zusammen, dass die entsprechende Richtlinie der Europäischen Union aus dem März 2006 noch nicht in deutsches Recht umgesetzt ist. Die EU-Richtlinie sieht vor, dass sämtliche Verbindungs- und Standortdaten bei Mobiltelefonaten, beim Internet-Surfen, bei SMS oder beim Dateitransfer sechs Monate lang gespeichert werden. Die Vorratsdatenspeicherung soll verdachtsunabhängig und flächendeckend sein. Jeder, der telefoniert, simst, im Internet surft, Mail verschickt, wird dann hier erfasst und mit seinen Verbindungsdaten ein halbes Jahr lang gespeichert. Und außer den deutschen Ermittlungsbehörden sollen dieser EU-Richtlinie zufolge auch Ermittlungsbehörden anderer Staaten Zugriff auf die Datenbanken mit den Vorratsdaten bekommen. Aber noch ist der berühmte Paragraf 106a des Telekommunikationsgesetzes noch nicht geändert, und das "Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen" ist bisher nur ein Referentenentwurf. Deshalb darf die Telekom ohne Probleme die Speicherfrist auf sieben Tage verkürzen.
Kloiber: Wie haben denn Innenministerium und Ermittlungsbehörden auf die Verkürzung der Speicherfrist durch die Telekom reagiert?
Welchering: Offiziell gar nicht. Aber vom Bundesinnenministerium gab es schon deutliche Hinweise an das Haus von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries, nun endlich die entsprechenden Gesetzesvorlagen ins Kabinett und dann auch in den Bundesrat zu bringen. Die EU-Richtlinie soll in wenigen Wochen in deutsches Rechts umgesetzt werden. Dann müsste natürlich auch die Telekom ein halbes Jahr lang speichern. Hier gibt es allerdings heftigen Widerstand der Telekommunikationsfirmen. Denn die Vorratsdatenspeicherung verursacht nicht unerhebliche Kosten. Und die sollen von der Bundesregierung übernommen werden. Ansonsten, so die Position der Provider, werde man da nicht so ohne weiteres mitmachen. So lange die Kostenfrage nicht geregelt ist, wird die Vorratsdatenspeicherung mit den Providern jedenfalls nicht zu machen sein.