Mal waren es fünf oder sieben Euro, im ungünstigsten Fall sogar deutlich über zehn Euro. Wer bislang seine Girokarte an einem fremden, also nicht zur Hausbank gehörendem Geldautomaten einsetzte, der musste mit durchaus teuren Gebühren rechnen. Und nicht selten fiel dies dem Abhebenden erst Wochen später auf, wenn er die Kontoauszüge betrachtete. Ab dem 15. Januar soll es deshalb billiger werden - zumindest im Prinzip. Kerstin Backofen ist Bankexpertin der Stiftung Warentest.
"Die Regeln, die jetzt in Kraft treten, sind durch einen Streit im vergangenen Sommer entstanden. Damals gab es Forderungen, diese Gebühren zu begrenzen. Es hatte sich auch das Bundeskartellamt eingeschaltet. Es stand auch die Drohung einer gesetzlich verordneten Höchstgrenze für die Abhebegebühr im Raum. Um dem zuvor zu kommen, haben sich nun zumindest die Privatbanken geeinigt, dass bei ihnen die Fremdkunden künftig nur noch 1,95 Euro bezahlen müssen. Die Sparkassen und die Volks- und Raiffeisenbanken konnten sich dagegen noch nicht auf einen einheitlichen Abhebebetrag einigen. Hier bleibt es erst einmal bei unterschiedlichen und zum Teil auch sehr hohen Abhebegebühren."
Die ab Mitte Januar geltende Regelung ist eine Art freiwillige Selbstverpflichtung der Banken. Die realen Transaktionskosten, die einer Bank für eine Abhebung entstehen, beziffern Experten auf einen Betrag von lediglich einem Euro - das heißt: Bislang haben die Banken mit dem schnellen Geld ein gutes Geschäft gemacht. Eine weitere entscheidende Neuerung ab dem 15. Januar: Der Kunde wird informiert über die Kosten - direkt am Bankautomaten.
Es soll dann so sein, dass in dem Moment, wo ich die Karte in den Automaten stecke und meine Pinnummer eingebe, eine Anzeige mir mitteilt, wie hoch die konkrete Gebühr sein wird. Also beispielsweise 1,95 Euro oder eben 4,95 oder sogar zehn Euro. Und danach hat der Kunde noch die Möglichkeit, den Vorgang abzubrechen - wenn ihm nämlich klar wird, dass dieser Abhebevorgang recht teuer ist.
Kostenlos bleibt das Abheben nach wie vor bei Automaten der Hausbank oder im jeweiligen Automatenverbund. Beispielsweise haben sich die Deutsche Bank, die Commerzbank sowie die Hypovereins- und die Postbank im Verbund "Cash-Group" zusammengeschlossen.
Dass absehbar die Abhebegebühren hauptsächlich bei den Privatbanken sinken werden, begründen die Sparkassen und die Volks- und Raiffeisenbanken mit ihren dichten Netzen an Geldautomaten, die Unterhaltung einer solchen Infrastruktur koste eben auch Geld. Doch auch hier werden sinkende Gebühren erwartet, allerdings nicht in dem Umfang wie bei den Privatbanken. Dem Bundesverband der Verbraucherzentralen sind die bescheidenen Kostensenkungsszenarien der Sparkassen ein Dorn im Auge. Der Verbraucherzentrale Bundesverband fordert weiterhin eine gesetzliche Obergrenze.
Die Stiftung Warentest wird auf jeden Fall im kommenden Jahr die neuen Gebührensätze ermitteln und vergleichen. Eine gesetzliche Obergrenze sei aber auch kein Königsweg, sagt Kerstin Backofen.
"Wenn die gesetzliche Vorgabe bei 1,95 Euro gelegen hätte, dann wäre dies gut gewesen - ein einheitlicher und auch geringer Betrag. In dem Moment aber, in dem eine gesetzliche Höchstgrenze festgelegt wird, ist der Anreiz, diese zu unterschreiten sehr gering. Eine gesetzliche Höchstgrenze hätte nur dann Sinn, wenn sie sehr niedrig wäre."
Wie sich die Gebühren in ihrer Gesamtheit entwickeln, bleibt somit abzuwarten. Verbraucherministerin Ilse Aigner forderte gestern noch einmal alle Banken auf, ihre Gebühren zu senken. Sie sollten in einem - so wörtlich - "angemessenen Verhältnis zur erbrachten Leistung stehen."
"Die Regeln, die jetzt in Kraft treten, sind durch einen Streit im vergangenen Sommer entstanden. Damals gab es Forderungen, diese Gebühren zu begrenzen. Es hatte sich auch das Bundeskartellamt eingeschaltet. Es stand auch die Drohung einer gesetzlich verordneten Höchstgrenze für die Abhebegebühr im Raum. Um dem zuvor zu kommen, haben sich nun zumindest die Privatbanken geeinigt, dass bei ihnen die Fremdkunden künftig nur noch 1,95 Euro bezahlen müssen. Die Sparkassen und die Volks- und Raiffeisenbanken konnten sich dagegen noch nicht auf einen einheitlichen Abhebebetrag einigen. Hier bleibt es erst einmal bei unterschiedlichen und zum Teil auch sehr hohen Abhebegebühren."
Die ab Mitte Januar geltende Regelung ist eine Art freiwillige Selbstverpflichtung der Banken. Die realen Transaktionskosten, die einer Bank für eine Abhebung entstehen, beziffern Experten auf einen Betrag von lediglich einem Euro - das heißt: Bislang haben die Banken mit dem schnellen Geld ein gutes Geschäft gemacht. Eine weitere entscheidende Neuerung ab dem 15. Januar: Der Kunde wird informiert über die Kosten - direkt am Bankautomaten.
Es soll dann so sein, dass in dem Moment, wo ich die Karte in den Automaten stecke und meine Pinnummer eingebe, eine Anzeige mir mitteilt, wie hoch die konkrete Gebühr sein wird. Also beispielsweise 1,95 Euro oder eben 4,95 oder sogar zehn Euro. Und danach hat der Kunde noch die Möglichkeit, den Vorgang abzubrechen - wenn ihm nämlich klar wird, dass dieser Abhebevorgang recht teuer ist.
Kostenlos bleibt das Abheben nach wie vor bei Automaten der Hausbank oder im jeweiligen Automatenverbund. Beispielsweise haben sich die Deutsche Bank, die Commerzbank sowie die Hypovereins- und die Postbank im Verbund "Cash-Group" zusammengeschlossen.
Dass absehbar die Abhebegebühren hauptsächlich bei den Privatbanken sinken werden, begründen die Sparkassen und die Volks- und Raiffeisenbanken mit ihren dichten Netzen an Geldautomaten, die Unterhaltung einer solchen Infrastruktur koste eben auch Geld. Doch auch hier werden sinkende Gebühren erwartet, allerdings nicht in dem Umfang wie bei den Privatbanken. Dem Bundesverband der Verbraucherzentralen sind die bescheidenen Kostensenkungsszenarien der Sparkassen ein Dorn im Auge. Der Verbraucherzentrale Bundesverband fordert weiterhin eine gesetzliche Obergrenze.
Die Stiftung Warentest wird auf jeden Fall im kommenden Jahr die neuen Gebührensätze ermitteln und vergleichen. Eine gesetzliche Obergrenze sei aber auch kein Königsweg, sagt Kerstin Backofen.
"Wenn die gesetzliche Vorgabe bei 1,95 Euro gelegen hätte, dann wäre dies gut gewesen - ein einheitlicher und auch geringer Betrag. In dem Moment aber, in dem eine gesetzliche Höchstgrenze festgelegt wird, ist der Anreiz, diese zu unterschreiten sehr gering. Eine gesetzliche Höchstgrenze hätte nur dann Sinn, wenn sie sehr niedrig wäre."
Wie sich die Gebühren in ihrer Gesamtheit entwickeln, bleibt somit abzuwarten. Verbraucherministerin Ilse Aigner forderte gestern noch einmal alle Banken auf, ihre Gebühren zu senken. Sie sollten in einem - so wörtlich - "angemessenen Verhältnis zur erbrachten Leistung stehen."