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Bundesgerichtshof
Gebührenklausel in Riester-Rentenverträgen ist unwirksam

Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat ein wichtiges Urteil zur sogenannten Riester-Rente gesprochen.

    Ein Ordner mit der Aufschrift "Rente Riester Vertrag" steht zwischen anderen Aktenordnern.
    Ein Urteil des BGH hat Bestand für laufenden Riester-Verträge. (Archivbild) (picture alliance / dpa / Patrick Pleul)
    Demnach ist die Klausel, dass bei der Auszahlung Abschluss- und Vermittlungskosten anfallen könnten, unwirksam. Die Formulierung sei intransparent und stelle eine unangemessene Benachteiligung der Verbraucher dar, urteilten die Richter.
    In dem Verfahren ging es um Riester-Rentenverträge, die von Sparkassen angeboten wurden. Geklagt hatte die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Nach ihren Angaben bieten die Sparkassen zwar inzwischen keine Riester-Renten mehr an. Das Urteil habe jedoch Bedeutung für laufende Verträge.
    Diese Nachricht wurde am 21.11.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.