Dienstag, 16. April 2024

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Gefälligkeiten unter Freunden

Die Grenzen zwischen kleinen Gefälligkeitsjobs wie Rasenmähen, Babysitten oder Parkett verlegen und illegaler Beschäftigung sind fließend. Zwar sind Dienst- und Werkleistungen, die aus Gefälligkeit auf dem Weg der Nachbarschaftshilfe erbracht werden, nach dem Gesetz zur Bekämpfung gegen Schwarzarbeit weder anmelde- noch sozialversicherungspflichtig. Wenn jemand für nachbarschaftliche Dienstleistungen wirbt, sieht das aber schon wieder anders aus.

Am Mikrofon : Eva Bahner | 31.08.2006
    Wie lässt sich Nachbarschaftshilfe also von Schwarzarbeit abgrenzen? Wie hoch darf das Entgelt für kleine Gefälligkeiten sein? Wann muss der Verdienst versteuert werden? Und wer haftet, wenn etwas schief geht? Lohnt es sich überhaupt, die Hilfe von Freunden oder Nachbarn in Anspruch zu nehmen oder ist es nicht für Bauarbeiten zum Beispiel ohnehin ratsam, Profis zu beauftragen, zumal ab diesem Jahr auch die Kosten für Handwerker und Kinderbetreuung steuerlich absetzbar sind. Diese und andere Fragen diskutierte Eva Bahner mit Experten im Studio im heutigen Marktplatz.

    Diie E-Mail-Adresse lautet: marktplatz@dradio.de

    Studiogäste heute waren:

    Dr.Dominik H. Enste, Institut der Deutschen Wirtschaft,
    Rechts- und Institutionenethik/Wirtschaftsethik
    Institut der Deutschen Wirtschaft: Schattenwirtschaft und Schwarzarbeit

    Michael W. Felser, Rechtsanwalt, Schwerpunkt Arbeitsrecht
    Rechtsanwälte Felser

    Rüdiger Stumpf, Stiftung Warentest, Redakteur Finanztest
    Stiftung Warentest

    Weitere Informationen:

    Adressliste deutscher Tauschringe

    Finanzkontrolle Schwarzarbeit:
    Bundeszollverwaltung