Die Korruptionsfälle Emig und Mohren sind Geschichten von Gier, Habsucht, fehlenden Kontrollinstanzen, Schleichwerbung und beträchtlicher krimineller Energie. Beide ehemaligen ARD-Sportchefs haben über viele Jahre unkontrolliert ein kostbares Gut verkauft, das ihnen nicht gehört: öffentlich-rechtliche Sendezeit. Sie haben Verrat am Journalismus begangen und das Vertrauen in journalistische Instanzen und das öffentlich-rechtliche System damit schwer erschüttert.
Sportverbände, Sponsoren, Sportvermarkter und Organisationen wie die Stiftung Deutsche Sporthilfe waren an diesem System aktiv beteiligt. Sie haben sich in das Programm eingekauft. Sie haben Journalisten gekauft. Deshalb ist beispielsweise der langjährige Sporthilfe-Chef Hans-Ludwig Grüschow in der Causa Mohren mit angeklagt. Über die Verantwortung von Grüschow und Sporthilfe-Bediensteten, die noch in Amt und Würden sind, muss gesondert geredet werden.
Die Fälle Mohren und Emig, jeweils waren auch die Ehefrauen aktiv am Betrug beteiligt, unterscheiden sich nicht prinzipiell. Die ehemaligen Sportchefs haben teilweise über gemeinsame Dritte agiert. Die Sender haben nicht kontrolliert, frühe Hinweise nicht verfolgt - ob tatsächlich alle Vorgänge öffentlich wurden, weiß man nicht.
Die Beweislast ist nicht zu erschüttern. Die in der Anklageschrift gegen Mohren & Co. vorgebrachten Vergehen sind bestens dokumentiert. 19 Fälle von Bestechlichkeit, neun Fälle von Vorteilsnahme, drei Fälle von Steuerhinterziehung. Mohrens Ehefrau Christiane ist in 15 Fällen der Beihilfe zur Bestechlichkeit angeklagt. Zwei Vermarkter, darunter Sporthilfe-Mann Grüschow, werden wegen Bestechung eines Amtsträgers belangt.
Amtsträger - als solche hatte das Strafgericht in Frankfurt am Main vor einem Jahr im Emig-Prozess leitende ARD-Redakteure bezeichnet. Auch daraus resultierte die Haftstrafe von zwei Jahren und acht Monaten. Der Bundesgerichtshof entscheidet Ende Oktober über den Einspruch Emigs und eben auch darüber, ob ARD-Redakteure als Amtsträger anzusehen sind.
Mohrens Verteidigung war lange darauf aus, die Prozesseröffnung zu verschieben - bis nach dem BGH-Urteil. Doch die Wirtschaftsstrafkammer des Leipziger Landgerichts hat anders entschieden und schon damit klar gemacht, dass sie ebenfalls dazu neigt, Ressortleiter von ARD-Anstalten als Amtsträger zu betrachten.
Mohrens Anwälte sahen keine Chance, eine Verurteilung zu verhindern. Es ging allein um die Frage, ob statt einer Haftstrafe eine Bewährungsstrafe möglich sein könnte.
"Herr Mohren hat sicherlich das Glück der späten Geburt", sagte sein Anwalt Peter Manthey am ersten Verhandlungstag. Das war doppeldeutig gemeint:
Zum einen hatte das Urteil gegen Emig klar gemacht, dass auch Mohren eine Gefängnisstrafe droht. Illusionen dürfte sich die Familie Mohren nicht gemacht haben - die Gefahr, die Emig womöglich unterschätzt hatte, war klar umrissen.
Zum anderen könnte Mohren, anders als Emig, von einem Gesetz profitieren, das erst am 4. August 2009, gerade noch rechtzeitig zu Prozessbeginn, in Kraft trat: Das "Gesetz zur Regelung der Verständigung im Strafverfahren". Dieses Gesetz stellt Vorgaben für Absprachen zwischen Gericht, Staatsanwaltschaft und Beteiligten auf.
Mohrens Anwälte ebneten am Tag vor der Hauptverhandlung den Weg für die Anwendung dieses Gesetzes. "Aus den Medien" habe er erfahren, dass sich der Angeklagte mit dem MDR auf einen Vergleich geeinigt habe, teilte der Vorsitzende Richter Carsten Nickel gleich zu Beginn mit - und gab damit die Richtung vor. In einem parallelen Zivilverfahren hatte sich Mohren verpflichtet, dem MDR jene Schadenssumme von rund 330.000 Euro zu ersetzen, die in der Anklageschrift im Strafverfahren aufgelistet wird. Zusätzlich zahlt Mohren bis Oktober dem MDR 50.000 Euro Rechtskosten - insgesamt also 380.000 Euro. Der MDR verzichtet dafür auf eine Klage vor dem Arbeitsgericht.
Mohrens Anwalt erklärte: "Wir haben unser Signal der Einigung mit dem MDR ausgesendet. Das Signal ist beim Gericht angekommen." Es sei für den Prozessverlauf positiv, wenn sich Geschädigte und Schädiger blanko einigen.
So sah es auch die Kammer. Das Gericht wird wohl die Pfändung von Mohrens Vermögenswerten aufheben, damit der MDR bedient werden kann. Wenn Wilfried Mohren ein glaubhaftes Geständnis ablegt, kann er mit einer Bewährungsstrafe von maximal zwei Jahren rechnen.
Sportverbände, Sponsoren, Sportvermarkter und Organisationen wie die Stiftung Deutsche Sporthilfe waren an diesem System aktiv beteiligt. Sie haben sich in das Programm eingekauft. Sie haben Journalisten gekauft. Deshalb ist beispielsweise der langjährige Sporthilfe-Chef Hans-Ludwig Grüschow in der Causa Mohren mit angeklagt. Über die Verantwortung von Grüschow und Sporthilfe-Bediensteten, die noch in Amt und Würden sind, muss gesondert geredet werden.
Die Fälle Mohren und Emig, jeweils waren auch die Ehefrauen aktiv am Betrug beteiligt, unterscheiden sich nicht prinzipiell. Die ehemaligen Sportchefs haben teilweise über gemeinsame Dritte agiert. Die Sender haben nicht kontrolliert, frühe Hinweise nicht verfolgt - ob tatsächlich alle Vorgänge öffentlich wurden, weiß man nicht.
Die Beweislast ist nicht zu erschüttern. Die in der Anklageschrift gegen Mohren & Co. vorgebrachten Vergehen sind bestens dokumentiert. 19 Fälle von Bestechlichkeit, neun Fälle von Vorteilsnahme, drei Fälle von Steuerhinterziehung. Mohrens Ehefrau Christiane ist in 15 Fällen der Beihilfe zur Bestechlichkeit angeklagt. Zwei Vermarkter, darunter Sporthilfe-Mann Grüschow, werden wegen Bestechung eines Amtsträgers belangt.
Amtsträger - als solche hatte das Strafgericht in Frankfurt am Main vor einem Jahr im Emig-Prozess leitende ARD-Redakteure bezeichnet. Auch daraus resultierte die Haftstrafe von zwei Jahren und acht Monaten. Der Bundesgerichtshof entscheidet Ende Oktober über den Einspruch Emigs und eben auch darüber, ob ARD-Redakteure als Amtsträger anzusehen sind.
Mohrens Verteidigung war lange darauf aus, die Prozesseröffnung zu verschieben - bis nach dem BGH-Urteil. Doch die Wirtschaftsstrafkammer des Leipziger Landgerichts hat anders entschieden und schon damit klar gemacht, dass sie ebenfalls dazu neigt, Ressortleiter von ARD-Anstalten als Amtsträger zu betrachten.
Mohrens Anwälte sahen keine Chance, eine Verurteilung zu verhindern. Es ging allein um die Frage, ob statt einer Haftstrafe eine Bewährungsstrafe möglich sein könnte.
"Herr Mohren hat sicherlich das Glück der späten Geburt", sagte sein Anwalt Peter Manthey am ersten Verhandlungstag. Das war doppeldeutig gemeint:
Zum einen hatte das Urteil gegen Emig klar gemacht, dass auch Mohren eine Gefängnisstrafe droht. Illusionen dürfte sich die Familie Mohren nicht gemacht haben - die Gefahr, die Emig womöglich unterschätzt hatte, war klar umrissen.
Zum anderen könnte Mohren, anders als Emig, von einem Gesetz profitieren, das erst am 4. August 2009, gerade noch rechtzeitig zu Prozessbeginn, in Kraft trat: Das "Gesetz zur Regelung der Verständigung im Strafverfahren". Dieses Gesetz stellt Vorgaben für Absprachen zwischen Gericht, Staatsanwaltschaft und Beteiligten auf.
Mohrens Anwälte ebneten am Tag vor der Hauptverhandlung den Weg für die Anwendung dieses Gesetzes. "Aus den Medien" habe er erfahren, dass sich der Angeklagte mit dem MDR auf einen Vergleich geeinigt habe, teilte der Vorsitzende Richter Carsten Nickel gleich zu Beginn mit - und gab damit die Richtung vor. In einem parallelen Zivilverfahren hatte sich Mohren verpflichtet, dem MDR jene Schadenssumme von rund 330.000 Euro zu ersetzen, die in der Anklageschrift im Strafverfahren aufgelistet wird. Zusätzlich zahlt Mohren bis Oktober dem MDR 50.000 Euro Rechtskosten - insgesamt also 380.000 Euro. Der MDR verzichtet dafür auf eine Klage vor dem Arbeitsgericht.
Mohrens Anwalt erklärte: "Wir haben unser Signal der Einigung mit dem MDR ausgesendet. Das Signal ist beim Gericht angekommen." Es sei für den Prozessverlauf positiv, wenn sich Geschädigte und Schädiger blanko einigen.
So sah es auch die Kammer. Das Gericht wird wohl die Pfändung von Mohrens Vermögenswerten aufheben, damit der MDR bedient werden kann. Wenn Wilfried Mohren ein glaubhaftes Geständnis ablegt, kann er mit einer Bewährungsstrafe von maximal zwei Jahren rechnen.