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Gefangene in der Isolation

Während der Entführung des Arbeitgeberpräsidenten Hanns Martin Schleyer verabschiedeten Bundestag und Bundesrat das Kontaktsperregesetz. Damit konnten Personen, die wegen terroristischer Straftaten in Haft waren, ganz von der Außenwelt abgeschottet werden. Das Gesetz trat am 2. Oktober 1977 in Kraft.

Von Karl Friedrich Gründler | 02.10.2007
    Hubert Weber (SPD) im Bundestag 29.9.1977:
    "Wir Sozialdemokraten sind bereit, freiheitliche Rechte einiger weniger auf Zeit einzuengen, die notwendig ist, um dadurch die garantierten Freiheitsrechte, die Unversehrtheit von Leib und Leben anderer Bürger zu schützen."

    So rechtfertigte der SPD-Abgeordnete Hubert Weber am 29. September 1977 im Deutschen Bundestag das so genannte Kontaktsperregesetz. Damit konnten Personen, die wegen terroristischer Straftaten in Haft waren, ganz von der Außenwelt abgeschottet werden.

    Den Gefangenen wurde nicht nur die Kommunikation miteinander verboten. Auch jeglicher Brief-, Telefon-, und Besuchskontakt sollte unterbunden werden. Gerade Rechtsanwälte wurden in diese Regelung mit einbezogen - ein Umstand, der das Grundrecht jedes Inhaftierten auf Verteidigung massiv beschnitt. Die Wochenzeitung "Die Zeit" nannte das Gesetzgebungsverfahren…

    "…einen legislativen Gewaltakt, der sowohl nach seinem Inhalt wie nach der Art des Zustandekommens in der Geschichte der Bundesrepublik einmalig ist."

    Doch die sozialliberale Koalition unter Bundeskanzler Helmut Schmidt steht in diesen Tagen erheblich unter Druck. Drei Wochen zuvor, am 5. September 1977, hat die Rote Armee Fraktion Arbeitgeberpräsident Hanns Martin Schleyer in Köln entführt, seinen Fahrer und drei Leibwächter erschossen. Für den Verschleppten sollen Andreas Baader, Gudrun Ensslin, Jan- Carl Raspe und andere freigepresst werden.

    Die Regierung entscheidet zusammen mit der CDU/CSU-Opposition gegen einen Deal mit den Entführern. Sie spielt auf Zeit - in der Hoffnung auf Fahndungserfolge. Die einsitzenden Terroristen werden von Informationen abgeschottet und einer rigorosen Kontaktsperre unterworfen. Es bestehe der Verdacht, heißt es, dass die Entführung aus den Zellen heraus gesteuert werde - nicht zuletzt mit Hilfe von Anwälten.

    Die Gefängnisverwaltungen stützen sich dabei auf den so genannten "Rechtfertigenden Notstand" – den § 34 des Strafgesetzbuches, der einzelne Bürger in einer Notlage vor Strafe schützen soll. Doch jetzt wird dieser Rechtfertigungsgrund vom Staat beansprucht – sozusagen als Blankoermächtigung für behördliches Handeln. Selbst der Berliner Justizsenator Jürgen Baumann wendet sich gegen diese weitreichende Gesetzesauslegung:

    "Wir sollten uns um keinen Preis auf dieses Glatteis begeben."

    Anfang Oktober soll das Bundesverfassungsgericht über die Rechtmäßigkeit der Kontaktsperre urteilen. Da entscheidet sich Justizminister Jochen Vogel für ein neues Gesetz, das bereits am 22. September im Rohentwurf vorliegt.
    Fünf Tage später beraten die drei Bundestagsfraktionen. Die Union winkt durch. Bei SPD und FDP kritisieren einige Abgeordnete den Abbau von Bürgerrechten. Doch am Tag darauf passiert der Gesetzentwurf das Kabinett, die Rechtsausschüsse von Bundestag und Bundesrat sowie parallel den Bundestag in 1. Lesung. Am 29. September wird das Kontaktsperregesetz im Parlament abschließend in 2. Und 3. Lesung beraten.

    Klaus Hartmann begründet die Vorlage für die CDU/CSU-Fraktion:
    "Die hochgefährliche Konspiration aus den Haftanstalten heraus, in die Haftanstalten hinein, zwischen den Haftanstalten und innerhalb derselben, vor allem auf dem Wege über das gesetzliche Verkehrsrecht missbrauchende Verteidiger, ist keine Erscheinung, die vom Himmel gefallen und erst im akuten Entführungsfall Schleyer offenkundig geworden ist."

    Die FDP-Fraktion beantragt, den Gefangenen für die Zeit der Isolation wenigstens einen vom Gericht bestellten Pflichtverteidiger zu stellen. Nur wenige SPD-Abgeordnete lehnen den Gesetzentwurf ganz ab. Manfred Coppik gibt zu Bedenken,

    "dass nach dem neuen Gesetz niemand, und sei er noch so unschuldig, davor sicher sein kann, etwa auf Grund einer Denunziation verhaftet zu werden und für Wochen und Monate ohne jeden Kontakt zu einem Rechtsanwalt oder auch nur zu seinen Familienangehörigen in einem Gefängnis zu verschwinden ... Ich halte das unter rechtsstaatlichen Gesichtspunkten für unerträglich."

    Doch der Änderungsantrag der FDP wird zurückgewiesen. Am Ende stimmt eine "überwältigende" Mehrheit der Abgeordneten für das neue Gesetz: mit 392 Ja-Stimmen wurde es bei nur vier Gegenstimmen und siebzehn Enthaltungen angenommen. Bereits am 2. Oktober, tritt das Kontaktsperregesetz in Kraft - eine Rekordzeit.

    Das Bundesverfassungsgericht bestätigte im Sommer 1978 noch einmal seine Rechtmäßigkeit. Später forderten liberale und grüne Politiker, das Parlament möge das im Eilverfahren verabschiedete Gesetz zurücknehmen. Es habe sich als wirkungslos erwiesen und sei eine " Überreaktion" des Staates in den dramatischen Wochen des Deutschen Herbstes gewesen. Vergeblich. Bis heute ist das Gesetz gültig, doch die Schleyer-Entführung blieb bislang der einzige Anwendungsfall. Noch vor kurzem bilanzierte Ex-Kanzler Helmut Schmidt in der "Zeit":

    "Wir haben später erfahren, dass die Anwälte Waffen ins Gefängnis geschmuggelt haben. Unser Instinkt, das Gesetz zu machen, war richtig."