Im Internetportal StudiVZ treffen sich Studenten, knüpfen virtuelle Freundschaften und tauschen Bilder und Meinungen in Diskussionsgruppen aus. Der Vorwurf des Hotelchefs: Ehemalige und aktuelle Mitarbeiter des Wellnesshotels "Zur Bleiche" - mit einem Storch im Logo - hätten bei StudiVZ Anschläge gegen die Bleiche geplant. So heißt es in der Gruppe "Der Storch muss hängen"
"Wie wärs mit abfackeln...ach nee, das bringt ja nichts"
Der Hotelchef wurde durch eine Mitarbeiterin auf diese Aktivitäten hingewiesen und besorgte sich bei StudiVZ Informationen über seine Beschäftigten. Dazu benutzte er angeblich eine falsche Identität, berichtet ein Betroffener...
"Bei StudiVZ kann man ja sehn wer die Seite besucht von einem. Und da hatte ich das Profil Babette Scholz entdeckt wo ich gesehen hab, dass es halt meine Seite durchgeschaut hat. Das war nicht nur bei mir der Fall sondern auch bei allen Gruppenmitgliedern und auch bei Arbeitnehmern die gar nicht direkt in der Gruppe waren, sondern einfach nur so im StudiVZ drin waren."
Mindestens neun Mitarbeiter bekamen eine fristlose Kündigung, egal ob sie sich aktiv an der Diskussionsgruppe beteiligt hatten oder nur passives Mitglied waren. Der Cottbuser Fachanwalt für Arbeitsrecht William G. Schiwek hält eine Kündigung in diesem Fall für ungerechtfertigt
"Wir können keine Gruppenhaft des Gekündigten herbeizaubern für Äußerungen anderer die an manchen Stellen durchaus bedenklich sind und auch eine strafrechtliche Komponente darstellen können."
Der Hotelchef sieht kein Vertrauensverhältnis mehr zu den gekündigten Mitarbeitern und die Sicherheit des Hotels und seiner Gäste gefährdet. So sein Anwalt in einem Fax. Die Cottbuser Staatsanwaltschaft bestätigt den Eingang einer Strafanzeige wegen des Anfangsverdachts eines Gasanschlages. Hintergrund ist folgende Äußerung im Internet
"Na, Ihr habt doch schon die Sache mit dem Reizgas durchgezogen"
Nur zehn Tage vorher, im Dezember 2007, gab es einen ungeklärten Gasunfall im Wellnessbereich der Bleiche. Mitarbeiter und Gäste mussten vorsorglich evakuiert werden, einige in ambulante Behandlung. Anwalt William Schiweg
"Das halte ich für wirklich bedenklich. Aus meiner Sicht wird hier Kenntnis zu einer Straftat preisgegeben. Das muss schlichtweg ein Ermittlungsverfahren nach sich ziehen."
Die betroffenen Mitarbeiter beteuern, nichts mit dem Vorfall zu tun zu haben. Ihrer Aussage nach wollten sie lediglich ihren Frust über schlechte Arbeitsbedingungen und Bezahlung loswerden
"Ich bin mir eigentlich ziemlich sicher, dass die Leute, die das geschrieben haben, denen traue ich so was überhaupt nicht zu. Und selbst wenn dieser Verdacht da wäre kann ich mir auch ganz ehrlich nicht vorstellen dass jemand seinen eigenen Arbeitsplatz so extrem manipuliert, das es dann für diese Person Probleme gibt. Ich denke mal, soweit kann jeder eigentlich denken."
Neun der gekündigten Mitarbeiter klagen zurzeit vor dem Cottbuser Arbeitsgericht. Sie wollen eine ordentliche Kündigung erreichen und ein sauberes Arbeitszeugnis.
"Wie wärs mit abfackeln...ach nee, das bringt ja nichts"
Der Hotelchef wurde durch eine Mitarbeiterin auf diese Aktivitäten hingewiesen und besorgte sich bei StudiVZ Informationen über seine Beschäftigten. Dazu benutzte er angeblich eine falsche Identität, berichtet ein Betroffener...
"Bei StudiVZ kann man ja sehn wer die Seite besucht von einem. Und da hatte ich das Profil Babette Scholz entdeckt wo ich gesehen hab, dass es halt meine Seite durchgeschaut hat. Das war nicht nur bei mir der Fall sondern auch bei allen Gruppenmitgliedern und auch bei Arbeitnehmern die gar nicht direkt in der Gruppe waren, sondern einfach nur so im StudiVZ drin waren."
Mindestens neun Mitarbeiter bekamen eine fristlose Kündigung, egal ob sie sich aktiv an der Diskussionsgruppe beteiligt hatten oder nur passives Mitglied waren. Der Cottbuser Fachanwalt für Arbeitsrecht William G. Schiwek hält eine Kündigung in diesem Fall für ungerechtfertigt
"Wir können keine Gruppenhaft des Gekündigten herbeizaubern für Äußerungen anderer die an manchen Stellen durchaus bedenklich sind und auch eine strafrechtliche Komponente darstellen können."
Der Hotelchef sieht kein Vertrauensverhältnis mehr zu den gekündigten Mitarbeitern und die Sicherheit des Hotels und seiner Gäste gefährdet. So sein Anwalt in einem Fax. Die Cottbuser Staatsanwaltschaft bestätigt den Eingang einer Strafanzeige wegen des Anfangsverdachts eines Gasanschlages. Hintergrund ist folgende Äußerung im Internet
"Na, Ihr habt doch schon die Sache mit dem Reizgas durchgezogen"
Nur zehn Tage vorher, im Dezember 2007, gab es einen ungeklärten Gasunfall im Wellnessbereich der Bleiche. Mitarbeiter und Gäste mussten vorsorglich evakuiert werden, einige in ambulante Behandlung. Anwalt William Schiweg
"Das halte ich für wirklich bedenklich. Aus meiner Sicht wird hier Kenntnis zu einer Straftat preisgegeben. Das muss schlichtweg ein Ermittlungsverfahren nach sich ziehen."
Die betroffenen Mitarbeiter beteuern, nichts mit dem Vorfall zu tun zu haben. Ihrer Aussage nach wollten sie lediglich ihren Frust über schlechte Arbeitsbedingungen und Bezahlung loswerden
"Ich bin mir eigentlich ziemlich sicher, dass die Leute, die das geschrieben haben, denen traue ich so was überhaupt nicht zu. Und selbst wenn dieser Verdacht da wäre kann ich mir auch ganz ehrlich nicht vorstellen dass jemand seinen eigenen Arbeitsplatz so extrem manipuliert, das es dann für diese Person Probleme gibt. Ich denke mal, soweit kann jeder eigentlich denken."
Neun der gekündigten Mitarbeiter klagen zurzeit vor dem Cottbuser Arbeitsgericht. Sie wollen eine ordentliche Kündigung erreichen und ein sauberes Arbeitszeugnis.