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Geheimsache Provision

Informieren Banken ihre Kunden über Provisionen?

Von Dieter Nürnberger | 14.09.2011
    Geheimsache Provision
    Verbraucherzentrale Bundesverband kritisiert fehlende Aufklärung bei Banken

    Von Dieter Nürnberger

    Bankangestellte sind verpflichtet, Kunden beim Verkauf von Finanzprodukten auch über Provisionen zu informieren, die sie dabei erhalten. Mehr als die Hälfte aller Banken missachteten diese Pflicht, klagen nun die Verbraucherzentralen.

    Der Verbraucherzentrale Bundesverband, kurz vzbv, nennt das Untersuchungsergebnis ernüchternd. Denn mehr als die Hälfte der Banken und Sparkassen würden gegenüber ihren Kunden die Pflicht zur Offenlegung von Provisionen schlichtweg missachten. Und besonders alarmierend sei, dass letztendlich nur rund zwei Prozent der Banken die erhaltenen Provisionen vollständig offenlegten. Hintergrund der Untersuchung war, die versteckten Anreize im Vertrieb von Finanzprodukten transparent zu machen. Laut Auskunft des vzbv liegen die Provisionen für Bankmitarbeiter beim Verkauf von Anlageprodukten - je nach Art - zwischen einem und immerhin rund zehn Prozent. Und das sollten Kunden schon wissen, sagt Gerd Billen vom Vorstand des Bundesverbandes. Die Begründungen, warum sich die Banken weigern, seien hierbei recht unterschiedlich und durchaus auch fantasievoll gewesen.

    "Das wird ganz abenteuerlich begründet - also, die einen sagen, es gäbe keinen Rechtsanspruch, andere sagen es gäbe ein Rechtsgutachten, welches dagegen steht. Es wird auch gesagt, dass 40 Euro pro Auskunft dafür gezahlt werden müsse. Es gibt somit ein ganzes Bündel an nicht haltbaren und fadenscheinigen Begründungen mit den dieser Informationsanspruch der Verbraucher missachtet wird."

    Der Bundesverband hatte im Frühjahr private Anleger aufgerufen, die Banken um eine entsprechende Auflistung der Provisionen zu bitten, die sie für eine konkrete Anlageempfehlung erhalten haben. Insgesamt informierten 280 Kunden über ihre Anfragen und auch die erhaltenen Antworten.

    Für den vzbv ist die Rechtslage relativ eindeutig. Man bezieht sich auf Urteile des Bundesgerichtshofes, wonach die Verbraucher erfahren müssten, welche Vergütungen Banken für eine Finanzproduktvermittlung erhalten. Nur so könnten die Kunden auch ein mögliches Eigeninteresse der Bankhäuser am Geschäft einordnen. In einem Viertel der Untersuchungsfälle scheinen die Banken jedoch eine vorhandene Lücke im Gesetz auszunutzen. Denn generell wird hier zwischen Festpreisgeschäften und Kommissionsgeschäften unterschieden. Gerd Billen:

    "Es ist so, dass der Bundesgerichtshof festgelegt hat, dass eine Offenlegung erfolgen muss, wenn eine Bank sozusagen als Weiterverkäufer auftritt. Doch scheint es einen Trend zu geben, dass einzelne Banken sagen, sie würden kein solches Kommissionsgeschäft abschließen, sondern lediglich beispielsweise Aktien und Zertifikate kaufen und später zu einem Festpreis weiter verkaufen. Da gibt es eine rechtliche Unklarheit, ob in solchen Fällen die Offenlegung der Angabe erfolgen muss. Wir sind der Meinung, dass der Gesetzgeber hier eine Klarstellung vornehmen muss. Aus Verbrauchersicht ist es nicht nachvollziehbar, warum diese Unterscheidung überhaupt getroffen wird."

    Konkrete Kritik richtet sich hier vor allem gegen die Targobank, die früher einmal Citibank hieß. Hier würde der Verkauf von Zertifikaten gegenüber dem Kunden als Festpreisgeschäft deklariert. In den Abrechnungen jedoch werde deutlich, dass es ein Kommissionsgeschäft gewesen sei. Die Bank habe diese Unstimmigkeiten übrigens mit einem Computer- oder Softwarefehler begründet. Auch die Citibank war während der Finanzmarktkrise scharf kritisiert worden. Damals habe es Hoffnungen gegeben, dass die Gesetzgeber Lehren aus der Krise ziehen würden, sagt Gerd Billen, es sei allerdings nur in Trippelschritten vorangegangen - hin zu etwas mehr Verbraucherschutz in diesem Bereich.

    "Wir haben jetzt ein Produktinformationsblatt, auch die Pflicht für Beratungsprotokoll. Wir merken aber, dass die Branche versucht, die Kosten zu verschleiern. Wir fordern deshalb generell eine bessere Finanzaufsicht für Deutschland, eine, die sich um den Verbraucherschutz kümmert, und nicht nur um die Stabilität der Banken. Auch wenn die Lehmann-Pleite drei Jahre her ist, können wir nicht feststellen, dass für die Verbraucher schon die entscheidenden Verbesserungen erzielt wurden."

    Übrigens haben Verbraucher möglicherweise auch das Recht, bei Verletzung der Offenlegungspflichten Schadensersatz einzufordern, wenn das konkrete Geschäft ein Verlustbringer gewesen ist. Aufgrund der komplexen Materie sollte hier aber koordiniert vorgegangen werden. Sprich: Die Finanzaufsicht BaFin sollte darüber informiert werden, und natürlich seien auch die Verbraucherzentralen dafür ein guter Ansprechpartner.