Gesprächsbedarf auf dem Siegener Campus. Die geplante "Geld-zurück-Garantie" der nordrhein-westfälischen Landesregierung sorgt unter den Studierenden für spontane Reaktionen
"Ja, wer es glaubt, ich nicht. Das ist eigentlich nicht mehr als gerecht, dass man darauf pochen kann, dass man das Geld zurückbekommt. Ansonsten glaube ich aber nicht, dass das funktioniert. "
Und es soll doch funktionieren. Das meint zumindest der neue nordrhein-westfälische Minister für "Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie", Andreas Pinkwart. In die Hochschulen soll eine neue Mentalität Einzug halten: der Studierende ist Kunde, der Kunde ist König, und wenn der bezahlt, aber die Qualität der Bildungswahre nicht stimmt, bekommt er sein Geld zurück, fast so wie im Supermarkt. Seit einigen Tagen kursiert deshalb an den nordrheinwestfälischen Hochschulen ein vorläufiger Gesetzestext, in dem diese "Geld-zurück-Garantie" schwarz auf weiss geregelt ist. Beim näheren Hinschauen entpuppt sich das Ganze allerdings als reine Farce, sagt die Siegener AStA Referentin Violetta Kuhn. Denn wo Garantie draufstehe, stecke gar keine Garantie drin.
"Die Geld zurück Garantie gibt es nicht. Das heißt, der Studierende hat nicht die Möglichkeit sich Geld zurück zu fordern und einzuklagen, rein rechtlich gesehen. Deshalb kritisieren wir auch die Landesregierung in dem Punkt, dass sie den Studierenden versucht, durch Augenwischerei zu suggerieren, dass sie die Möglichkeit haben, was sie aber nicht haben. "
Der Stein des Anstoßes steckt im Detail. Nach dem Gesetzesentwurf der Landesregierung soll jede Hochschule, die Studiengebühren einführt, ein zusätzliches Prüfungsgremium ins Leben rufen. Dieses unabhängige Gremium soll Beschwerden der Studierenden entgegen nehmen und prüfen, ob die Hochschüler ihr Geld zurückbekommen. Im Gesetzesentwurf heißt es dazu wörtlich:
"Sprecher: "Stellt das Prüfungsgremium nicht bloß unerhebliche Mängel in der Qualität der Lehrorganisation fest, empfiehlt es der Hochschule Maßnahmen. Auf die Empfehlung besteht kein Anspruch."
Der Siegener Juraprofessor Peter Krebs hat den Gesetzestext eingehend geprüft. Bei seiner anschließenden Interpretation kommt der Jurist zu einem klaren Fazit:
"Der Studierende selbst kann damit nicht viel anfangen. Die Studenten haben keinen Anspruch auf Geld. Sondern es gibt hier nur eine Empfehlung. Und eine Empfehlung ist eben nicht einklagbar. Kein Anspruch. Als Student wäre ich also mit dieser Regelung unzufrieden. "
Im Wissenschaftsministerium kann man die Unzufriedenheit auf dem Campus allerdings nicht ganz verstehen. Die "Geld-zurück-Garantie" sei ein zentrales Instrument, um die Qualität des Studiums zu sichern, heißt es in Düsseldorf. Und dass die Garantie nicht einklagbar ist, sei so gewollt. Ministeriumssprecher Andre Zimmermann sagte, den Klageweg habe man den Studierenden bewusst verschlossen. Denn die organisatorischen Probleme in Forschung und Lehre sollten nicht vor den Gerichten gelöst werden, sondern im partnerschaftlichen Miteinander direkt an den Hochschulen. Der Siegener Uni Sprecher Ullrich Georgie sieht in dem Vorhaben hingegen eine reine Marketingstrategie der Landesregierung. Einen tieferen Sinn erkennt er allerdings nicht.
" Was jetzt offenbar angedacht ist, ist, dass wir so eine Art Schiedsgericht oder Ombudsmann oder so etwas einrichten, auch das ist vermutlich ein ziemlich bürokratischer Klotz, den wir dann am Bein mit uns herum schleppen. Aber ich sehe nicht wo da der große Vorteil drin liegt. Weil sie müssen ja sehen, dass wir auch heute schon als Universität eine Verpflichtung haben, den Studierenden das Lehrangebot so zur Verfügung zu stellen, dass sie ihr Studium innerhalb der überall festgelegten Regelstudienzeiten auch absolvieren können. "
An der Siegener Universität hat sich am Montag der Senat gegen die Einrichtung eines Prüfungsgremiums entschieden, das die "Geld-zurück-Garantie" regeln soll. Und die Studierenden auf dem Campus fanden klare Worte für eine Garantie, die offenbar keine Garantie ist.
"Das kann es dann irgendwie nicht sein. Entweder man macht es rechtlich verbindlich und auch einklagbar, oder man lässt es gleich bleiben und muss sich ein anderes Modell überlegen. Also im Prinzip ist es eine Abzocke von den ganzen Studenten, und Leuten die sowieso nicht viel Geld haben. Vielleicht ist es ja nur ein Mittel zum Zweck, um die Studiengebühren einzuführen. Dann sollen die gar nicht erzählen, dass es so etwas gibt. Das ist deutsche Politik würde ich sagen. "
"Ja, wer es glaubt, ich nicht. Das ist eigentlich nicht mehr als gerecht, dass man darauf pochen kann, dass man das Geld zurückbekommt. Ansonsten glaube ich aber nicht, dass das funktioniert. "
Und es soll doch funktionieren. Das meint zumindest der neue nordrhein-westfälische Minister für "Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie", Andreas Pinkwart. In die Hochschulen soll eine neue Mentalität Einzug halten: der Studierende ist Kunde, der Kunde ist König, und wenn der bezahlt, aber die Qualität der Bildungswahre nicht stimmt, bekommt er sein Geld zurück, fast so wie im Supermarkt. Seit einigen Tagen kursiert deshalb an den nordrheinwestfälischen Hochschulen ein vorläufiger Gesetzestext, in dem diese "Geld-zurück-Garantie" schwarz auf weiss geregelt ist. Beim näheren Hinschauen entpuppt sich das Ganze allerdings als reine Farce, sagt die Siegener AStA Referentin Violetta Kuhn. Denn wo Garantie draufstehe, stecke gar keine Garantie drin.
"Die Geld zurück Garantie gibt es nicht. Das heißt, der Studierende hat nicht die Möglichkeit sich Geld zurück zu fordern und einzuklagen, rein rechtlich gesehen. Deshalb kritisieren wir auch die Landesregierung in dem Punkt, dass sie den Studierenden versucht, durch Augenwischerei zu suggerieren, dass sie die Möglichkeit haben, was sie aber nicht haben. "
Der Stein des Anstoßes steckt im Detail. Nach dem Gesetzesentwurf der Landesregierung soll jede Hochschule, die Studiengebühren einführt, ein zusätzliches Prüfungsgremium ins Leben rufen. Dieses unabhängige Gremium soll Beschwerden der Studierenden entgegen nehmen und prüfen, ob die Hochschüler ihr Geld zurückbekommen. Im Gesetzesentwurf heißt es dazu wörtlich:
"Sprecher: "Stellt das Prüfungsgremium nicht bloß unerhebliche Mängel in der Qualität der Lehrorganisation fest, empfiehlt es der Hochschule Maßnahmen. Auf die Empfehlung besteht kein Anspruch."
Der Siegener Juraprofessor Peter Krebs hat den Gesetzestext eingehend geprüft. Bei seiner anschließenden Interpretation kommt der Jurist zu einem klaren Fazit:
"Der Studierende selbst kann damit nicht viel anfangen. Die Studenten haben keinen Anspruch auf Geld. Sondern es gibt hier nur eine Empfehlung. Und eine Empfehlung ist eben nicht einklagbar. Kein Anspruch. Als Student wäre ich also mit dieser Regelung unzufrieden. "
Im Wissenschaftsministerium kann man die Unzufriedenheit auf dem Campus allerdings nicht ganz verstehen. Die "Geld-zurück-Garantie" sei ein zentrales Instrument, um die Qualität des Studiums zu sichern, heißt es in Düsseldorf. Und dass die Garantie nicht einklagbar ist, sei so gewollt. Ministeriumssprecher Andre Zimmermann sagte, den Klageweg habe man den Studierenden bewusst verschlossen. Denn die organisatorischen Probleme in Forschung und Lehre sollten nicht vor den Gerichten gelöst werden, sondern im partnerschaftlichen Miteinander direkt an den Hochschulen. Der Siegener Uni Sprecher Ullrich Georgie sieht in dem Vorhaben hingegen eine reine Marketingstrategie der Landesregierung. Einen tieferen Sinn erkennt er allerdings nicht.
" Was jetzt offenbar angedacht ist, ist, dass wir so eine Art Schiedsgericht oder Ombudsmann oder so etwas einrichten, auch das ist vermutlich ein ziemlich bürokratischer Klotz, den wir dann am Bein mit uns herum schleppen. Aber ich sehe nicht wo da der große Vorteil drin liegt. Weil sie müssen ja sehen, dass wir auch heute schon als Universität eine Verpflichtung haben, den Studierenden das Lehrangebot so zur Verfügung zu stellen, dass sie ihr Studium innerhalb der überall festgelegten Regelstudienzeiten auch absolvieren können. "
An der Siegener Universität hat sich am Montag der Senat gegen die Einrichtung eines Prüfungsgremiums entschieden, das die "Geld-zurück-Garantie" regeln soll. Und die Studierenden auf dem Campus fanden klare Worte für eine Garantie, die offenbar keine Garantie ist.
"Das kann es dann irgendwie nicht sein. Entweder man macht es rechtlich verbindlich und auch einklagbar, oder man lässt es gleich bleiben und muss sich ein anderes Modell überlegen. Also im Prinzip ist es eine Abzocke von den ganzen Studenten, und Leuten die sowieso nicht viel Geld haben. Vielleicht ist es ja nur ein Mittel zum Zweck, um die Studiengebühren einzuführen. Dann sollen die gar nicht erzählen, dass es so etwas gibt. Das ist deutsche Politik würde ich sagen. "