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Geldgeschäfte
Mehr Schutz für Kleinanleger

Die Insolvenz des Energieunternehmens Prokon soll so nicht wieder vorkommen. Um Kleinanleger besser vor verlustreichen Geschäften zu schützen hat das Kabinett um Bundeskanzlerin Merkel ein neues Gesetz auf den Weg gebracht. Es soll dort staatliche Kontrollen einführen, wo bisher keine waren.

12.11.2014
    Ein Sparschwein steht auf verschiedenen Euro-Banknoten.
    Die Bundesregierung hat einen besseren Schutz für Kleinanleger auf den Gesetzesweg gebracht. (picture alliance / dpa / Hans Wiedl)
    Der "Graue" Finanzmarkt soll etwas "weißer" werden. Auf dem Grauen Finanzmarkt werden Produkte angeboten, die legal aber nicht staatlich kontrolliert sind. Genau da soll das neue Gesetz nun greifen und Kleinanleger vor unseriösen Geldanlagen schützen, die teils mit hohen Renditen locken - aber auch ein ebensolches Risiko bergen.
    Die Bundesregierung setzt hierbei vor allem auf Aufklärung. "Wo es Verbrauchern schwerfällt, sich selbst zu schützen, müssen wir für mehr Transparenz sorgen", erklärte Bundesjustizminister Heike Maas von der SPD. "Prospekte" ist hier das Stichwort. Künftig soll es eine Prospektpflicht für nahezu alle Produkte zur Vermögensanlage geben. Darin können sich Verbraucher informieren, wie risikoreich das jeweilige Angebot ist.
    Prospekte sollen besser Auskunft geben
    Solche Prospekte sind teilweise auch jetzt schon Pflicht. Im Fall des in Insolvenz gegangenen Unternehmens Prokon gab es sie. Dennoch haben dort 75.000 Anleger etwa 1,4 Milliarden Euro in hochriskante Genussrechte investiert und mit der Insolvenz von Prokon auch womöglich zum Großteil verloren.
    Kritiker halten die Prospekte für zu kompliziert, als dass sie Laien verstehen könnten. Mit dem neuen Gesetz sollen zumindest einige weitere Informationen in den Prospekten Pflicht werden - etwa Angaben zum Konzernabschluss und früheren finanziellen Verpflichtungen. Die Angaben müssen der Prüfung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) standhalten.
    Außerdem ist die Erstellung der Prospekte kostspielig, weil sie von Experten erstellt werden muss, um eine Prüfung zu bestehen. Das soll auch einen Abschreckungseffekt für unseriöse Anbieter generieren, die auf einen schnellen Profit aus sind.
    Werbung wird eingeschränkt
    Ausnahmen von der Prospektpflicht gibt es aber dennoch, wie zum Beispiel bei Genossenschaften, gemeinnützigen Projekten oder im Crowdfunding, dem Geldsammeln im Internet. Hierbei setzt die Große Koalition allerdings Obergrenzen dafür fest, wie viel ein Anleger bei solchen Projekten investieren darf. Dies richtet sich nach dessen Vermögen.
    Auch der Werbeauftritt von risikoreicheren Produkten wird eingeschränkt - Reklame in öffentlichen Verkehrsmitteln und in Bahnhöfen soll es nicht mehr geben. Bei den Laufzeiten und Kündigungsfristen von solchen Geschäften sind ebenfalls Verbesserungen geplant. Trotz aller geplanten neuen Regeln werde der Gesetzgeber aber nicht alle Gefahren ausschließen können, so Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble. "Die Entscheidung über eine Anlage und das damit verbundene Risiko kann nur jeder selbst treffen", sagte der CDU-Politiker bei der Vorstellung des Gesetzentwurfs.
    (pr/swe)