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Verbraucherschutz
Aktionsplan soll Anleger vor windigen Geschäften schützen

Die Prokon-Pleite hat wohl den entscheidenden Anstoß gegeben: Um zu verhindern, dass wieder Tausende Kleinanleger am Grauen Kapitalmarkt ihr Geld verlieren, haben Finanz- und Verbraucherschutzministerium einen gemeinsamen Aktionsplan entwickelt.

Von Stefan Maas | 22.05.2014
    Korruption ist in der EU in vielen Formen verbreitet.
    Vor allem Kleinanleger sollen in Zukunft besser vor riskanten Finanzprodukten geschützt werden (dpa / picture-alliance / Josef Horazny)
    Prokon. Der Name des insolventen Unternehmens fällt in regelmäßigen Abständen an diesem Morgen in Berlin. Finanzminister Wolfgang Schäuble und Justiz- und Verbraucherschutzminister Heiko Maas stellen ihren "Aktionsplan für mehr Verbraucherschutz im Finanzmarkt" vor. Der ehemalige Windparkfinanzierer aus Itzehoe gilt den beiden Ministern als abschreckendes Beispiel in vielen Punkten. Denn Wind hat das Unternehmen tatsächlich gemacht. Vor allem bei der Werbung. Für die rund 75.000 Anleger im Nachhinein eine teure Erfahrung. Aber Verbraucherschutzminister Maas gibt sich überzeugt, dass "ein Fall wie wir ihn bei Prokon hatten, zumindest in der Form mit den Regelungen, die wir vorgesehen haben, so nicht mehr vorkommen kann."
    Neue Pflichten für Anbieter von Finanzprodukten
    Denn vor allem Kleinanleger sollen in Zukunft besser vor riskanten Finanzprodukten geschützt werden. Das ist erklärtes Ziel der Bundesregierung. Deshalb müssen Anbieter riskanter Finanzprodukte ihre Kunden zukünftig viel umfangreicher informieren- vor allem über die Risiken, sagt Finanzminister Schäuble:
    "Dann wollen wir einen besseren Zugang und eine höhere Aktualität der Informationen haben."
    Das heißt: Anbieter von Finanzprodukten müssen ihre Prospekte zukünftig alle zwölf Monate aktualisieren. Außerdem müssen Anbieter sofort darüber informieren, wenn sich das Geschäft verschlechtert hat oder die Insolvenz droht. Und sie müssen mitteilen, ob und in welcher Höhe mit der Geldanlage frühere finanzielle Verpflichtungen gedeckt werden. Damit sollen Schneeballsysteme verhindert werden, bei denen Firmen neues Geld einwerben, um alte Verbindlichkeiten bezahlen zu können. Kommt irgendwann nicht mehr genug frisches Geld, bricht das System zusammen. Kontrollieren soll das in Zukunft die BaFin. Die deutsche Finanzaufsicht.
    Denn bislang unterliegt der sogenannte Graue Kapitalmarkt nicht der staatlichen Finanzaufsicht oder ähnlichen Regulierungen. Illegal ist das nicht, aber eben risikoreich. Daher werbe sein Verband schon lange dafür, den grauen Kapitalmarkt genau so zu regulieren wie die anderen Bereiche, erklärt Andreas Martin, Mitglied des Vorstandes beim Bundesverband der Deutschen Volks- und Raiffeisenbanken, der dieses Jahr federführend für die Deutsche Kreditwirtschaft spricht. Dabei gehe es keinesfalls darum, sich unliebsame Konkurrenz vom Hals zu schaffen:
    "Im Gegenteil, wir wären sogar noch einen Schritt weiter gegangen, indem wir den Grauen Kapitalmarkt gerne unter dem gleichen Aufsichtsniveau gesehen hätten wie die Kreditwirtschaft insgesamt."
    Verbraucherschützer hätten sich mehr gewünscht
    Martin warnte zugleich vor einer generellen Überregulierung. Die BaFin soll zukünftig, wenn Bedenken für den Anlegerschutz bestehen warnen und sogar den Vertrieb bestimmter Produkte einschränken und verbieten können. Dorothea Mohn, Finanzexpertin bei der Verbraucherzentrale Bundesverband hätte sich an dieser Stelle mehr gewünscht. Von der geplanten Mehrinformation profitierten vor allem die Experten und nicht der private Anleger:
    "Deswegen spricht auch meiner Sicht nach wie vor sehr viel dafür, den aktiven Vertrieb dieser Produkte an private Anleger zu unterbinden."
    Sehr positiv findet sie allerdings die Einschränkung der Werbung:
    "Natürlich ist es so, dass der Verbraucher nicht den kompletten Prospekt liest. Und deswegen finde ich es gut, wenn zukünftig diese Produkte nicht mehr in U-Bahnen oder an der Litfaßsäule und so weiter beworben werden dürfen, sondern ausschließlich noch in Wirtschaftsmedien."
    Finanzminister Schäuble sagte am Morgen, er gehe davon aus, dass das Kabinett den entsprechenden Gesetzentwurf nach der Sommerpause beschließt. Dann kann der Gesetzgebungsprozess beginnen.