
Das entschied das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB). In der ersten Runde des DFB-Pokals im September bei Preußen Münster hatten Bayern-Fans Tennisbälle auf den Rasen geworfen. Das Spiel musste für zwei Minuten unterbrochen werden. Zeitgleich zu den Ballwürfen wurde ein Transparent mit der Aufschrift "Nein zum Supercup am Pokalwochenende!" gezeigt.
Während des Bundesliga-Spiels bei RB Leipzig hatten Bayern-Fans laut DFB zudem zwei Bengalische Feuer und einen Rauchtopf gezündet.
Der Verein hat den beiden Urteilen zugestimmt, sie sind damit rechtskräftig.