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"Hängt die Grünen"-Plakate
Geldstrafe und Freispruch im Berufungsverfahren

Wegen volksverhetzender Plakate mit der Aufschrift "Hängt die Grünen" hat das Landgericht München ein Mitglied der rechtsextremen Splitterpartei III. Weg zu einer Geldstrafe von 6.400 Euro verurteilt.

    Das umstrittene Wahlplakat der rechten Splitterpartei "III. Weg"
    Das umstrittene Wahlplakat der rechten Splitterpartei "III. Weg" (www.imago-images.de)
    Wie ein Sprecher mitteilte, sahen es die Richter in dem Berufungsverfahren als erwiesen an, dass der damalige Vorsitzende des III. Wegs für die Aktion während des Bundestagswahlkampfs 2021 mitverantwortlich war. Demnach wertete das Landgericht wie bereits das Amtsgericht München die Plakate als Volksverhetzung und Aufruf zum Totschlag. Die zuvor verhängte sechsmonatige Freiheitsstrafe hob das Landgericht allerdings auf. Einen weiteren vom Amtsgericht Verurteilten sprachen die Richter frei. Die Kammer habe nicht eindeutig klären können, dass der Mann am Aufhängen der Plakate beteiligt gewesen sei.
    Erst vor wenigen Tagen hatte das Amtsgericht Zwickau zwei Männer in gleicher Sache zu Geldstrafen in Höhe von 4.800 Euro sowie 850 Euro verurteilt.
    Diese Nachricht wurde am 29.03.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.