
Das entschied das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen. Zuvor hatte die Stadt von den Verleihfirmen gefordert, die Nutzung der E-Scooter an einen Identitätsnachweis zu koppeln. Die Verleiher hatten sich juristisch gegen diese Auflage gewandt und scheiterten damit. Ein Stadtsprecher sagte, mit dem Verbot wolle die Stadt auch Unfällen und Missbrauch der Roller vorbeugen.
Laut dem Verwaltungsgericht kann gegen die Entscheidung beim Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen Beschwerde eingelegt werden.
Diese Nachricht wurde am 18.04.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.