Verwertungsgesellschaft
Gema gegen ChatGPT-Firma OpenAI: Landgericht München I verkündet Entscheidung

Im Urheberrechtsprozess der Verwertungsgesellschaft Gema gegen den KI-Anbieter OpenAI will das Landgericht München I heute eine Entscheidung verkünden. Laut Gema verwendet OpenAI systematisch geschützte Songtexte von deutschen Urheberinnen und Urhebern, um seine Systeme generativer Künstlicher Intelligenz zu trainieren.

    Auf einem Handybildschirm ist sieht man das Logo der App "Chat GPT".
    Auf einem Handybildschirm ist sieht man das Logo der App "Chat GPT". (Imago | Silas Stein)
    Die Gema wirft dem Unternehmen hinter dem Chatbot ChatGPT zudem vor, Texte vervielfältigt zu haben. OpenAI erklärte dagegen, das System reflektiere lediglich, was es beim Training gelernt habe. Zudem würden die Texte teilweise auch leicht verändert ausgegeben. OpenAI argumentierte weiter, die Verantwortung für die Ausgabe von Inhalten liege letztlich beim Nutzer.
    Wie die Deutsche Presse-Agentur schreibt, zeigte sich das Gericht aufgeschlossen für die Argumentation der Gema. Sowohl ein Urteil als auch eine Verweisung an den Europäischen Gerichtshof gelten demnach als möglich. 
    Diese Nachricht wurde am 11.11.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.