
Die Gema wirft dem Unternehmen hinter dem Chatbot ChatGPT zudem vor, Texte vervielfältigt zu haben. OpenAI erklärte dagegen, das System reflektiere lediglich, was es beim Training gelernt habe. Zudem würden die Texte teilweise auch leicht verändert ausgegeben. OpenAI argumentierte weiter, die Verantwortung für die Ausgabe von Inhalten liege letztlich beim Nutzer.
Wie die Deutsche Presse-Agentur schreibt, zeigte sich das Gericht aufgeschlossen für die Argumentation der Gema. Sowohl ein Urteil als auch eine Verweisung an den Europäischen Gerichtshof gelten demnach als möglich.
Diese Nachricht wurde am 11.11.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
