Streit um Liedtexte
Gema siegt vor Gericht gegen OpenAI

Eine künstliche Intelligenz darf urheberrechtlich geschützte Liedtexte nicht ohne Lizenz verwenden.

    Das Logo der GEMA
    Die GEMA-Verwertungsgesellschaft klagte gegen den KI-Anbieter OpenAI - und gewann. (picture alliance / ZB / Jens Kalaene)
    Zu diesem Ergebnis kommt das Landgericht München in einem heute gesprochenen Urteil. In dem Verfahren hatte die Verwertungsgesellschaft Gema gegen den KI-Anbieter OpenAI geklagt. Das US-Unternehmen hatte deutsche Liedtexte genutzt, um seinen KI-Chatbot "ChatGPT" zu trainieren. Wie das Gericht mitteilte, wurde OpenAI wegen dieser Nutzungen zu Schadenersatz verurteilt.
    Der Betreiber des KI-Chatbots hatte zuvor argumentiert, ChatGPT speichere keine Texte dauerhaft, sondern generiere lediglich neue Inhalte auf Grundlage statistischer Muster. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
    Diese Nachricht wurde am 11.11.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.