
Die Richter gaben der Verwertungsgesellschaft Gema recht, die wegen neun Liedern geklagt hatte, darunter „Männer" von Herbert Grönemeyer, "Über den Wolken" von Reinhard Mey, "Atemlos" von Helene Fischer und "In der Weihnachtsbäckerei" von Rolf Zuckowski.
Das US-Unternehmen hatte deutsche Liedtexte genutzt, um seinen KI-Chatbot "ChatGPT" zu trainieren. Auf Anfragen an das System wurden die Texte exakt oder zumindest weitgehend identisch ausgegeben. Das wertete das Gericht als Beleg dafür, dass diese von OpenAl gespeichert worden waren.
Der Betreiber des Kl-Chatbots hatte zuvor argumentiert, ChatGPT speichere keine Texte dauerhaft, sondern generiere lediglich neue Inhalte auf Grundlage statistischer Muster. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Der Betreiber des Kl-Chatbots hatte zuvor argumentiert, ChatGPT speichere keine Texte dauerhaft, sondern generiere lediglich neue Inhalte auf Grundlage statistischer Muster. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Diese Nachricht wurde am 12.11.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
