Biobanken in kleinem Stil sind nichts Ungewöhnliches. Viele Kliniken sammeln und untersuchen etwa Material von Krebskranken. Ein in England geplantes Projekt verdeutlich allerdings die Probleme, die Biobanken aufwerfen können. Dort sollen eine halbe Million Einwohner eine Blutprobe abgeben und einen umfangreichen Fragebogen ausfüllen, der ihre Medizingeschichte oder die Ernährungsgewohnheiten erfasst. Nach ein bis zwei Jahrzehnten, so die Idee, untersuchen Forscher die gesundheitliche Entwicklung der Teilnehmer, um Rückschlüsse über genetische und andere Hintergründe von Krankheiten ziehen zu können. Derzeit ist das britische Projekt allerdings noch in der Entwurfsphase. Es ist auch umstritten, ob man die Mittel für eine solche Biobank, die erst in ferner Zukunft konkrete Ergebnisse zeigen kann, nicht besser in andere Projekte stecken sollte.
Juristisch ist auch die Zustimmung der Teilnehmer ein Problem. Üblicherweise müssen Probanden ihr Einverständnis zu einem bestimmten Forschungsprojekt mit ihren Proben geben. Bei einer Biobank ist aber noch nicht bekannt, welche Maßnahmen genau in der Zukunft durchgeführt werden sollen. Die Teilnehmer müssten also eine Art Blanko-Scheck ausstellen, der medizinische Forschung mit dem eigenen Biomaterial generell erlaubt. Damit sind viele Juristen und Ethiker nicht besonders glücklich.
Noch wichtiger ist aber die Datensicherheit. Im Rahmen der Biobank wird eine Unmenge von medizinischen, aber auch von persönlichen Daten erfasst, an denen nicht nur die Wissenschaft, sondern auch Versicherungen oder Arbeitgeber ein Interesse haben könnten. Besonders heikel ist es, wenn polizeiliche Ermittlungen auf die Daten zurückgreifen wollen. Der vermeintlich gute Zweck, in der Biodatenbank nach dem genetischen Fingerabdruck beispielsweise eines Vergewaltigers zu suchen, ist eine Herausforderung für das Recht auf Selbstbestimmung in datenschutzrechtlichen Dingen. Wissenschaftler fordern deshalb ein Forschungsgeheimnis analog zum Schweigerecht von Ärzten, um sicherzustellen, dass die gesammelten Daten auch nur zu Forschungszwecken eingesetzt werden dürfen.
[Quelle: Arndt Reuning, Volkart Wildermuth]
Juristisch ist auch die Zustimmung der Teilnehmer ein Problem. Üblicherweise müssen Probanden ihr Einverständnis zu einem bestimmten Forschungsprojekt mit ihren Proben geben. Bei einer Biobank ist aber noch nicht bekannt, welche Maßnahmen genau in der Zukunft durchgeführt werden sollen. Die Teilnehmer müssten also eine Art Blanko-Scheck ausstellen, der medizinische Forschung mit dem eigenen Biomaterial generell erlaubt. Damit sind viele Juristen und Ethiker nicht besonders glücklich.
Noch wichtiger ist aber die Datensicherheit. Im Rahmen der Biobank wird eine Unmenge von medizinischen, aber auch von persönlichen Daten erfasst, an denen nicht nur die Wissenschaft, sondern auch Versicherungen oder Arbeitgeber ein Interesse haben könnten. Besonders heikel ist es, wenn polizeiliche Ermittlungen auf die Daten zurückgreifen wollen. Der vermeintlich gute Zweck, in der Biodatenbank nach dem genetischen Fingerabdruck beispielsweise eines Vergewaltigers zu suchen, ist eine Herausforderung für das Recht auf Selbstbestimmung in datenschutzrechtlichen Dingen. Wissenschaftler fordern deshalb ein Forschungsgeheimnis analog zum Schweigerecht von Ärzten, um sicherzustellen, dass die gesammelten Daten auch nur zu Forschungszwecken eingesetzt werden dürfen.
[Quelle: Arndt Reuning, Volkart Wildermuth]