
Capeta sagte in Luxemburg, der Beschluss der Brüsseler Behörde aus dem Jahr 2023 sollte für nichtig erklärt werden. Die Kommission habe die Gelder freigegeben, bevor die Reformen in Kraft getreten seien, die die EU von der Regierung in Budapest gefordert hatte. Die Juristin stellte sich damit auf die Seite des Europaparlaments, das gegen die Auszahlung geklagt hatte.
Die EU-Gelder für Ungarn waren 2022 eingefroren worden. Kurz vor einem EU-Gipfel erklärte die Kommission, dass dank neuer Reformen die Anforderungen erfüllt seien, und gab das Geld frei.
Die Schlussanträge der Generalanwältin sind für den Gerichtshof nicht bindend. Meistens folgen die Richter aber ihrer Einschätzung.
Diese Nachricht wurde am 12.02.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.






