Europäischer Gerichtshof
Generalanwältin: Freigabe von Milliardenhilfen an Ungarn war rechtswidrig

Die Freigabe von Milliardenhilfen für Ungarn durch die EU-Kommission war nach Einschätzung der Generalanwältin am Europäischen Gerichtshof, Capeta, rechtswidrig.

    Schriftzug Europäischer Gerichtshof EuGH Cour de justice de l'Union européenne.
    Europäischer Gerichtshof EuGH (dpa/Horst Galuschka)
    Capeta sagte in Luxemburg, der Beschluss ⁠der Brüsseler Behörde aus dem Jahr 2023 sollte für nichtig erklärt werden. Die Kommission habe die Gelder freigegeben, bevor die Reformen in Kraft ⁠getreten ⁠seien, die die ⁠EU von der Regierung in Budapest gefordert hatte. Die Juristin stellte sich damit auf die Seite des Europaparlaments, das gegen die Auszahlung geklagt hatte.
    Die EU-Gelder für Ungarn waren 2022 eingefroren worden. Kurz vor einem EU-Gipfel erklärte die Kommission, dass dank neuer Reformen die Anforderungen erfüllt seien, und gab das Geld frei. 
    Die ​Schlussanträge der Generalanwältin sind für den Gerichtshof nicht bindend. Meistens folgen die Richter aber ihrer Einschätzung.
    Diese Nachricht wurde am 12.02.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.