Anschlag auf Nordstream-Pipelines
Generalbundesanwalt erwirkt ersten Haftbefehl - Polnische Justiz bestätigt Eingang

Wegen des Sabotage-Akts auf die Nord-Stream-Pipeline in der Ostsee hat der Generalbundesanwalt einen ersten Haftbefehl gegen einen ukrainischen Staatsbürger erlassen.

    In Folge des Anschlags auf die Nordstream-Pipeline stieg Gas vom Boden der Ostsee auf.
    In Folge des Anschlags auf die Nordstream-Pipeline stieg Gas vom Boden der Ostsee auf. Der Sabotageakt liegt jetzt fast zwei Jahre zurück. (picture alliance / AP / Uncredited)
    Die polnische Staatsanwaltschaft in Warschau bestätigte entsprechende Medienberichte. Ein Sprecher sagte, die deutschen Behörden hätten es aber versäumt, den Verdächtigen in das Fahndungsregister aufzunehmen. Daher habe der Mann Polen bereits Anfang Juli verlassen.
    Nach Informationen von ARD, Süddeutscher Zeitung und Die Zeit steht der Ukrainer im Verdacht, zusammen mit zwei weiteren Landsleuten als Taucher die Sprengladungen an den Pipelines angebracht zu haben. Die Gasleitungen waren Ende September 2022 gesprengt worden.
    Diese Nachricht wurde am 14.08.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.