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Generalbundesanwalt
Prüfverfahren wegen BND-Affäre eingeleitet

Die Spionageaffäre um den Bundesnachrichtendienst beschäftigt jetzt auch die Bundesanwaltschaft. Sie will nach eigenen Angaben prüfen, ob ein Anfangsverdacht für eine Straftat innerhalb ihrer Zuständigkeit vorliegt. Beispiele wären Spionage und Landesverrat.

01.05.2015
    Satellitenschüsseln des Ionosphäreninstituts des Bundesnachrichtendienstens (BND) bei Rheinhausen (Baden-Württemberg).
    Dem BND wird vorgeworfen, dem amerikanischen Geheimdienst NSA dabei geholfen zu haben, europäische Unternehmen und Politiker auszuspähen. (Patrick Seeger, dpa picture-alliance)
    Die Bundesanwaltschaft habe einen entsprechenden Prüfvorgang eingeleitet, sagte ein Behördensprecher in Karlsruhe. Er bestätigte damit einen "Spiegel"-Bericht. Geklärt werden solle, "ob ein Anfangsverdacht für eine in unsere Zuständigkeit fallende Straftat vorliegt". Deutschlands oberste Ermittlungsbehörde ist unter anderem für die Strafverfolgung von Spionage und Landesverrat zuständig.
    Dem BND wird vorgeworfen, über Jahre hinweg dem amerikanischen Geheimdienst NSA dabei geholfen zu haben, europäische Unternehmen und Politiker auszuspähen. Das genaue Ausmaß der Affäre ist noch unklar.
    BND löscht Tausende NSA-Suchbegriffe
    Weitere Recherchen des Magazins ergaben, dass der BND Tausende Suchbegriffe gelöscht hat, mit denen der US-Geheimdienst NSA Diplomaten und Regierungsangestellte in Europa ausforschte. Ein BND-Mitarbeiter stieß im August 2013 auf insgesamt 12.000 Suchmerkmale, darunter Mail-Adressen. Er informierte laut "Spiegel" seinen Verantwortlichen, der anordnete, die Daten zu löschen. "Der Spiegel" berichtet außerdem darüber, dass der BND bis zum Sommer 2013 an einer bislang unbekannten Kooperation mit dem britischen Dienst GCHQ arbeitete. Der GCHQ bot offenbar ein System zur Datenerfassung an, um in Deutschland Datenleitungen anzuzapfen. Dem "Spiegel" zufolge sollte auch die NSA eingebunden werden.
    Der Bundesnachrichtendienst ist neben dem Verfassungsschutz und dem Militärischen Abschirmdienst (MAD) einer der drei deutschen Nachrichtendienste. Seine Erkenntnisse gibt der BND unter anderem an die Regierung, die Bundeswehr oder Behörden weiter.
    (ach/vic)