Weihnachtsmarkt-Attentat
Generalbundesanwalt soll Übernahme prüfen

Das Landgericht Magdeburg will den Generalbundesanwalt in Karlsruhe noch einmal eine Übernahme der Strafverfolgung des Weihnachtsmarkt-Attentäters prüfen lassen.

    Plüschtiere, Kerzen und Blumen liegen am zentralen Gedenkort für die Opfer des Anschlags vor der Johanniskirche in Magdeburg.
    Plüschtiere, Kerzen und Blumen liegen am zentralen Gedenkort für die Opfer des Anschlags vor der Johanniskirche in Magdeburg. (picture alliance / dpa / Heiko Rebsch)
    Nach Auswertung der Akten kam die 1. Strafkammer nach eigenen Angaben zu dem Schluss, dass die Taten des 50-Jährigen geeignet sind, die Sicherheit Deutschlands zu beeinträchtigen und besondere Bedeutung aufweisen. Der Generalbundesanwalt wollte den Fall 2024 nicht übernehmen. Die Behörde sah den Anfangsverdacht für eine politisch motivierte Tat nicht gegeben. Sollte der Fall doch noch von der Bundesanwaltschaft übernommen werden, würde der Prozess vor dem Oberlandesgericht Naumburg geführt.
    Der Täter, ein Arzt aus Saudi-Arabien, hatte am 20. Dezember 2024 mit seinem Auto sechs Besucher des Weihnachtsmarkts getötet und mehr als 300 verletzt. Das Motiv gilt als unklar. Berichten zufolge bewegte er sich teils in islamfeindlichen und verschwörungsideologischen Kreisen. Zudem soll er psychische Probleme haben. Mehrfach wurde er wegen aggressiven Auftretens gegenüber Behörden auffällig.
    Diese Nachricht wurde am 17.09.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.