
Die Todesstrafe sei in einem Rechtsstaat inakzeptabel, erklärte Berset. Das israelische Parlament, die Knesset, hat seit 1957 einen Beobachterstatus beim Europarat.
Das gestern von der Knesset gebilligte Gesetz soll für Palästinenser gelten, die Israelis aus terroristischen Motiven getötet haben - nicht aber für israelische Staatsbürger. Bürgerrechtler werten das Vorhaben als rassistisch und haben Klage vor dem obersten israelischen Gericht eingereicht. Die Knesset habe keinerlei Befugnis, Gesetze für das besetzte Westjordanland zu erlassen, hieß es weiter zur Begründung.
Dort müssen künftig verurteilte Palästinenser mit der Todesstrafe rechnen, wenn sie vom zuständigen Militärgericht wegen vorsätzlicher und als "Terrortat" eingestufter tödlicher Anschläge schuldig befunden wurden.
Die Hilfs- und Menschenrechtsorganisation Medico mahnte Gerichtsverfahren an, die internationalen Standards entsprechen. Das sei in den besetzten Gebieten mit der Militärgerichtsbarkeit nicht gegeben, sagte Nahost-Referent Othman im Deutschlandfunk.
Diese Nachricht wurde am 31.03.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
