Bislang war das dem Gesundheitsministerium unterstellte Robert-Koch-Institut die Zulassungsbehörde. Die Einrichtung gilt als eher Technik-freundlich. Von nun an wird das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit über Freisetzungen und kommerziellen Anbau modifizierter Organismen entscheiden. Damit geht die Federführung vom Gesundheits- zum Landwirtschaftsministerium.
Außerdem wird das Bundesamt für Naturschutz von jetzt an bei der Zulassung mitreden dürfen. Ohne das Einvernehmen der Bundes-Naturschützer unter der Leitung von Prof. Hartmut Vogtmann wird auch das Bundesamt für Verbraucherschutz kein grünes Licht für Freisetzung oder In-Verkehr-Bringen geben dürfen:
Wir verstehen uns ja als Anwalt für den Naturhaushalt, für die Biodiversität und durch die Zuständigkeit im Bundesamt für Naturschutz ist gewährleistet, dass genau diese Aspekte bei Freisetzung, in Verkehrsetzung in Zukunft mehr im Vordergrund stehen, als sie bisher dort gestanden haben.
Hartmut Vogtmann betont, dass das Bundesamt für Naturschutz sich für eine stärkere Orientierung am Vorsorgegedanken einsetzen will. Sprich: Solange die Unbedenklichkeit eines veränderten Organismus nicht bewiesen ist, wird vom Gegenteil ausgegangen. Für die Bewertung gentechnisch veränderter Organismen beim BfN ist von Stund an Beatrix Tappeser zuständig. Sie war zuvor Leiterin des Freiburger Öko-Instituts, einer als Verein eingetragenen Forschungseinrichtung, die sich Umweltfragen widmet.
Das Bundesamt für Naturschutz will für den Erhalt der Artenvielfalt und Langzeitfolgenabschätzungen bei der Zulassung der manipulierten Saaten sorgen:
Und das ist entschieden worden auch auf Wunsch unseres Ministers, der gesagt hat, das wird in Zukunft die wichtige Frage sein, Einfluss auf den Naturhaushalt, Einfluss auf die Biodiversität, Einfluss auf Schutzgebiete, und da ist die Kompetenz und deshalb sollen auch da die Zuständigkeiten hinverlagert werden.
Kritiker fragen allerdings, bis zu welchem Grad die Orientierung am Vorsorgegedanken sinnvoll ist. Schließlich lässt sich die Ungefährlichkeit keiner neuen Technik beweisen. Mit Beispielen belegbar ist nur die Gefährlichkeit. Der Leiter der Gesellschaft für Biotechnologische Forschung in Braunschweig, Rudi Balling, wetterte denn auch vergangene Woche, die neuen Kompetenzen erzeugten nur zusätzliche Bürokratie und damit Kosten, während sie Forschung und Entwicklung verzögerten.
Wahr ist zumindest, dass das Bundesamt für Naturschutz Zulassungen für den kommerziellen Anbau tatsächlich nur genauer prüfen lassen und damit verzögern kann. Das allerletzte Wort hat in der Angelegenheit nämlich doch die EU Kommission, falls sich die Mitgliedsstaaten nicht einigen können.
Info:
Novelle Gentechnikgesetz (PDF-Datei)