
Das von dem Kölner Unternehmen Eyeo vertriebene Programm "Adblock Plus" sei in Teilen wettbewerbswidrig, so das Gericht. Die Software, die sich Internetnutzer frei herunterladen können, verhindert, dass auf Internetseiten Werbung angezeigt wird. Das erklärten die Richter für zulässig - nicht aber das sogenannte Whitelisting. Dabei werden Werbeinhalte nicht mehr blockiert, wenn die Webseiten-Betreiber von Eyeo aufgestellte Kriterien für "akzeptable Werbung" erfüllen. Von den größeren Betreibern auf der "Whitelist" erhält Eyeo eine Umsatzbeteiligung. Das bezeichnete das Gericht als eine "unzulässige aggressive Praktik".
Das Oberlandesgericht Köln sieht durch das Bezahlmodell die Entscheidungsfreiheit werbewilliger Unternehmen erheblich beeinträchtigt. Dass große US-amerikanische Firmen wie Google oder Amazon Millionenbeträge an Eyeo gezahlt hatten, sieht der Vorsitzende Richter Hubertus Nolte als Beleg dafür, dass das Geschäftsmodell geeignet sei, Druck auf Werbewillige auszuüben. Das Unternehmen befinde sich in einer Machtposition, weil sie den Springer-Verlag daran hindere, seine vertraglichen Rechte gegenüber den Werbepartnern auszuüben. Nach Angaben von Eyeo ist das Whitelisting für 90 Prozent der Webseiten-Betreiber kostenfrei.
Urteil zugunsten von Werbeblockern auch in Stuttgart
Das reine Blockieren der Werbung stellt für das Gericht keine gezielte Behinderung des Wettbewerbs dar. Denn anders als beispielsweise beim Abreißen von Werbeplakaten werde nicht physisch auf das Produkt des Anbieters eingewirkt. Vielmehr würde der redaktionelle Inhalt der Webseite und die Werbung mit getrennten Datenströmen angeliefert, die als solche unverändert blieben.
Mit dem Urteil hob das Oberlandesgericht eine Entscheidung des Landgerichts Köln teilweise zugunsten von Springer auf. Vor wenigen Tagen war bereits ein Urteil des Landgerichts Stuttgart rechtskräftig geworden, das das Blocken von Werbung durch die Software "Blockr" für rechtmäßig erklärt hatte. Auch hier hatte Springer geklagt - seine Berufung vor dem Oberlandesgericht Stuttgart allerdings zurückgezogen. Am 13. Juli verhandelt das Landgericht Hamburg eine Klage von "Spiegel Online" gegen Eyeo. Das Kölner Urteil ist noch nicht rechtskräftig und ist zur Revision beim Bundesgerichtshof zugelassen.
Eyeo will Revision einlegen
Beide Parteien bezeichneten die Entscheidung als Erfolg: Die Entscheidung habe Signalwirkung für alle Werbeblocker, erklärte Clas-Hendrik Soehring, Leiter Medienrecht bei Springer: "Journalismus kostet Geld und muss sich immer auch durch Werbeerlöse finanzieren können - sowohl in der analogen Welt als auch im Internet." Eyeo-Gründer Till Faida bezeichnete das Urteil als "sehr erfreulich", da es das Recht der Nutzer bestätige, Werbung zu blockieren. Er kündigte an, das Produkt für den deutschen Markt anzupassen - gleichzeitig aber wegen des "Whitelisting"-Modells Revision einzulegen.
(cvo/tgs)