Brandenburg
Gericht bestätigt Einzelzimmer für Pflegeheime

In Pflegeeinrichtungen in Brandenburg müssen Bewohner grundsätzlich in Einzelzimmern untergebracht werden.

    10.03.2026: Ein Mann betreut eine Frau im Rollstuhl und legt ihr den Arm auf die Schulter. Der akute Pflegemangel stellt das Gesundheitssystem vor große Herausforderungen. Das Bild symbolisiert den hohen Bedarf an Fachkräften und die notwendige Zeit für…
    "Grundsätzlich dient das Einzelzimmergebot dem Schutz der Privat- und Intimsphäre gerade von hilfebedürftigen älteren sowie pflegebedürftigen oder behinderten Menschen." (IMAGO / Bihlmayerfotografie)
    Doppelzimmer sind einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg zufolge nur noch ausnahmsweise zulässig. Dies folge aus der sogenannten Strukturqualitätsverordnung des Landes von 2010, die mit höherrangigem Recht vereinbar sei, teilte das Gericht mit. Ausnahmen aus fachlichen Gründen könnten beispielsweise der Wunsch nach gemeinsamem Wohnen oder eine drohende Isolation sein. - Geklagt hatte die Betreiberin eines Wohnparks. Sie hatte beim Land beantragt, eine Unterbringung in Doppelzimmern grundsätzlich zu ermöglichen.
    Diese Nachricht wurde am 29.04.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.