
Das Kassationsgericht in Paris urteilte, der TÜV Rheinland sei bei der Prüfung der Implantate seinen Pflichten zur Kontrolle, Sorgfalt und Wachsamkeit nicht nachgekommen. Mit der letztinstanzlichen Entscheidung können zehntausende betroffene Frauen weltweit auf finanzielle Entschädigung hoffen.
Der TÜV hatte die mangelhaften Brustimplantate von 1997 bis 2010 als unbedenklich zertifiziert. Danach hatte sich herausgestellt, dass die Produkte des Herstellers PIP überdurchschnittlich oft rissen und nur mit billigem Industrie-Silikon gefüllt waren.
Diese Nachricht wurde am 26.05.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.