
Der Staatsgerichtshof in Madrid bestätigte das Urteil. Rubiales hatte vor zwei Jahren der Spielerin Jennifer Hermoso ohne deren Einverständnis einen Kuss auf den Mund gegeben. Rubiales hatte argumentiert, der Kuss sei Ausdruck spontaner Freude über den Sieg der spanischen Mannschaft bei der Frauen-WM gewesen, ohne sexuelle Absicht. Die Richter betonten jedoch, dass für den Tatbestand der sexuellen Aggression keine explizit sexuelle Absicht erforderlich sei – entscheidend sei allein das Fehlen eines klaren Einverständnisses.
Diese Nachricht wurde am 26.06.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.