
Das hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden, wie eine Sprecherin mitteilte. In dem Eilverfahren ging es um das Bundesaufnahmeprogramm für besonders gefährdete Afghanen.
Damit war der Eilantrag der Frau und ihrer 13 Familienangehörigen, die in Pakistan auf Visa warten, in erster Instanz erfolgreich. Das Auswärtige Amt ist nach der Entscheidung laut Gerichtssprecherin verpflichtet, sofort zu handeln. Gegen den Beschluss kann jedoch Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden.
Die neue Bundesregierung unter Kanzler Merz hat angekündigt, das Aufnahmeprogramm der Vorgängerregierung zu beenden.
Diese Nachricht wurde am 08.07.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.