Aufnahmeprogramm
Gericht: Bundesregierung muss Afghanen Visa erteilen

Die Bundesregierung muss afghanische Staatsangehörige, die in das Aufnahmeprogramm aufgenommen wurden, nach Deutschland holen.

    Das Amtsgericht und Verwaltungsgericht in der Kirchstraße, Moabit, in Berlin Mitte.
    Das Verwaltungsgericht in Berlin (IMAGO/Schöning)
    Das Verwaltungsgericht Berlin gab dem Eilantrag einer Afghanin und ihrer Familie statt und entschied, die Regierung sei an ihre unwiderrufliche Zusage gebunden. Die Kläger hätten einen Anspruch auf ein Visum und könnten nicht länger in Pakistan bleiben. Zugleich urteilten die Richter jedoch, dass die Bundesregierung das Recht habe, das Aufnahmeprogramm zu beenden und keine Bewerber mehr zuzulassen. Aus dem Auswärtigen Amt hieß es, der Beschluss sei noch nicht rechtskräftig und werde geprüft.
    Das Bundesaufnahmeprogramm war nach der Machtübernahme der radikal-islamischen Taliban 2021 für besonders schutzbedürftige Afghanen eingerichtet worden. Die Regierung von Bundeskanzler Merz will es beenden.
    Diese Nachricht wurde am 08.07.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.