
So habe die Brüsseler Behörde fälschlicherweise angenommen, dass sich die Lufthansa die nötigen Finanzmittel nicht auf den Märkten hätte beschaffen können, erklärte das EU-Gericht. Auch habe die Kommission eine "beträchtliche Marktmacht" der Lufthansa an bestimmten Flughäfen ohne ausreichende Begründung verneint. Schließlich sei auch nicht sichergestellt worden, dass die Lufthansa die staatlichen Beteiligungen so schnell wie möglich wieder zurückkauft. Inzwischen sei dies allerdings vollständig geschehen. Wie das Gericht weiter erklärte, ist es möglich, Rechtsmittel gegen das Urteil einzulegen.
Die Reisebeschränkungen in der Pandemie hatten die Geschäfte der Fluglinie mit ihren rund 138-tausend Beschäftigten nahezu zum Erliegen gebracht. Deswegen hatte die Bundesregierung die Lufthansa im Frühjahr 2020 mit neun Milliarden Euro unterstützt; später billigte die Kommission Hilfen im Umfang von sechs Milliarden Euro aus diesem Paket. Dagegen reichten Ryanair und Condor Klage ein.
Diese Nachricht wurde am 10.05.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
