Urteil
Gericht erteilt pauschalen Bargeldgrenzen für Flüchtlinge Absage

Das Sozialgericht Hamburg bewertet die pauschale Bargeldbeschränkung von Sozialleistungen für Geflüchtete als rechtswidrig.

    Ein Mann hält während einer Pressekonferenz eine Bezahlkarte in der Hand.
    Die pauschale Bargeldbeschränkung für Geflüchtete ist laut Sozialgericht Hamburg rechtswidrig. (Sven Hoppe / dpa / Sven Hoppe)
    Das teilten die Gesellschaft für Freiheitsrechte und Pro Asyl unter Berufung auf eine Eilentscheidung des Gerichts mit. Dieses bemängelte demnach die pauschale Festsetzung des Bargeldbetrags auf 50 Euro pro Monat, ohne dass persönliche oder örtliche Umstände der Geflüchteten eine Rolle spielten. Das Hamburger Amt für Migration müsse den Einzelfall prüfen, bevor es eine Bargeldsumme festlege.
    Im vorliegenden Fall klagte eine Familie mit einem Kind. Sie konnte monatlich 110 Euro abheben. Laut Pro Asyl sprach das Gericht der Familie knapp 270 Euro Bargeld zu. Berücksichtigt wurde dabei auch, dass die Mutter mit einem zweiten Kind schwanger ist. Das Amt kann gegen die Entscheidung Beschwerde einlegen.
    Im Juni hatten die Ministerpräsidenten der Länder die pauschale Bargeldbeschränkung für Migranten beschlossen, die in einer Erstaufnahmeeinrichtung leben.
    Diese Nachricht wurde am 24.07.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.