
Der Senat gehe derzeit davon aus, dass die Klägerin nicht mit dem Mittel geimpft worden wäre, wenn das Risiko einer Darmvenenthrombose in der Fachinformation des Herstellers dargestellt gewesen wäre, teilte das Gericht mit. Die Kammer will ein Gutachten einholen, um die Frage zu klären, ob eine entsprechende Darstellung in der Fachinformation nach dem damaligen wissenschaftlichen Stand geboten gewesen sei.
Die 33-jährige Klägerin hatte sich im März 2021 gegen Covid-19 impfen lassen und danach eine sogenannte Darmvenenthrombose erlitten. Sie kam in ein Koma; letztlich musste ihr ein Teil des Darms entfernt werden.
Diese Nachricht wurde am 14.08.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.