
Eine Distrikt-Richterin in West Palm Beach erklärte, für eine Veröffentlichung der Dokumente aus den Jahren 2005 bis 2007 ließen sich keine außergewöhnlichen Umstände geltend machen, wie sie das Bundesgesetz vorsehe. - Bei den Unterlagen handelt es sich um Akten einer sogenannten Grand Jury aus einem Strafverfahren gegen Epstein in Florida. Über einen ähnlichen Antrag auf Freigabe von Akten aus dem späteren Verfahren gegen Epstein in New York ist noch nicht entschieden.
Präsident Trump sieht sich der Kritik eigener Unterstützer ausgesetzt, weil er im Wahlkampf zugesagt hatte, die Unterlagen zu veröffentlichen. Epstein war vor knapp sechs Jahren erhängt in seiner Gefängniszelle in New York gefunden worden, nachdem er wegen des Vorwurfs des systematischen sexuellen Missbrauchs von Minderjährigen verhaftet worden war. Vor allem rechte Influencer und Verschwörungstheoretiker zweifeln die Behördenangaben über einen Suizid Epsteins an und behaupten, er sei getötet worden, um Machenschaften liberaler Eliten zu verschleiern.
Diese Nachricht wurde am 23.07.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.