
Ein Gerichtssprecher teilte heute mit, die Entscheidung sei bereits Mitte Februar gefallen. Die Strafkammer habe keine Verbreitung der Inhalte gesehen, da es sich um eine geschlossene Chatgruppe gehandelt habe. Es habe auch keinen hinreichenden Tatverdacht wegen Volksverhetzung und anderer Delikte gegeben.
Die Staatsanwaltschaft beharrt hingegen auf ihrer Anklage und hat nach eigenen Angaben Beschwerde gegen die Entscheidung des Gerichts erhoben. Mit einer Entscheidung wird in der kommenden Woche gerechnet.
Die Chatgruppe war im Zusammenhang mit den Ermittlungen zu den "NSU 2.0"-Drohschreiben aufgedeckt worden. Unter dem Namen "Itiotentreff" hatten unter anderen fünf Polizisten des 1. Polizeireviers Frankfurt rechtsextreme und rassistische Inhalte ausgetauscht.
Diese Nachricht wurde am 01.03.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.