
Zur Begründung hieß es, der Antragsteller habe nicht nachgewiesen, dass die Gefahr eines ernsthaften Schadens bestehe. Der Mann hatte der CDU-Politikerin vorgeworfen, in der Corona-Pandemie ohne Mandat ein geheimes Abkommen mit dem Chef des Impfstoff-Herstellers Pfizer ausgehandelt zu haben. Außerdem seien Beweise wie etwa Textnachrichten beseitigt worden. Die Vorwürfe waren nach Einschätzung des Gerichts jedoch nicht ausreichend, um eine sofortige Entscheidung zu rechtfertigen.
Diese Nachricht wurde am 26.06.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.