Das erklärte das zuständige UNO-Gericht in Den Haag, das die Arbeit des Internationalen Strafgerichtshofs für das ehemalige Jugoslawien zu Ende bringt. Mladic leide nicht an einer akuten unheilbaren Krankheit und erfülle damit nicht die Voraussetzungen für eine vorzeitige Haftentlassung. Sein Gesundheitszustand sei prekär, er werde im Gefängnis aber umfassend und einfühlsam betreut.
Mladic wird von seinen Anwälten seit Jahren als krank und gebrechlich beschrieben. Sie beantragten erstmals 2017 seine vorzeitige Entlassung.
Der heute 83-Jährige war 2011 nach 16 Jahren auf der Flucht in Serbien festgenommen worden. Er wurde wegen seiner Verantwortung für das Massaker von Srebrenica sowie weiterer Kriegsverbrechen im Bosnien-Krieg verurteilt.
Diese Nachricht wurde am 29.07.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.