
Das entschied das sächsische Oberverwaltungsgericht in Bautzen. Der MDR hatte sich mit der Begründung geweigert, dass in dem Wahlwerbespot mit dem Titel "Die Machtergreifung" Gewalttaten verharmlost würden. Das Oberverwaltungsgericht machte sich diese Sichtweise nicht zu eigen und erklärte, bei der darin thematisierten Erschießung von vermeintlichen AfD-Wählern handele sich erkennbar um Satire.
(5 B 137/24)
Diese Nachricht wurde am 22.08.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.