Medien
Gericht: Medienanstalt muss gesellschaftlichen Mehrwert von Teleshopping prüfen

In Nordrhein-Westfalen muss die Medienaufsicht den gesellschaftlichen Mehrwert eines Teleshopping-Senders sorgfältiger prüfen. Das entschied das Verwaltungsgericht Düsseldorf.

    Eine Hand hält eine Fernbedienung und richtet sie auf einen Fernseher, Symbolfoto
    Wenn Fernsehsender als "Public Value" eingestuft werden, sind sie im Gerätemenü leichter aufzufinden - deshalb wehrte sich ein Teleshopping-Sender juristisch, als ihm diese Einstufung verwehrt wurde. (imago images / Cavan Images)
    Geklagt hatte ein Teleshopping-Sender, der eine Aufnahme in die Liste der sogenannten Public Value-Angebote beantragt hatte. Diese umfasst Programme, die einen besonderen Beitrag zur Meinungs- und Angebotsvielfalt in Deutschland leisten. Sie sind in den Benutzeroberflächen von Fernsehern leichter zu finden.
    Die Landesmedienanstalt Nordrhein-Westfalen entschied zunächst gegen eine Aufnahme des Senders. Die Düsseldorfer Richter stellten jedoch fest, dass die Behörde ihre Entscheidung nicht ausreichend begründet hatte. Sie habe ihr eigenes Bewertungssystem nicht konsequent angewandt.
    Diese Nachricht wurde am 26.11.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.