
Das Gericht ist dieser Einschätzung nicht gefolgt. Zwar ist es seit einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts im vergangenen Jahr theoretisch möglich, dass Verwaltungsgerichte den Beitrag für unrechtmäßig erklären, wenn der öffentlich-rechtliche Rundfunk in Deutschland insgesamt seinen Auftrag verfehlen würde. Das sei aber derzeit nicht der Fall, so das Mannheimer Gericht.
Verantwortung der Aufsichtsgremien
Der Rundfunk decke durch umfangreiche Angebote in Fernsehen, Hörfunk und Mediathek die Bereiche Information, Bildung, Kultur und Unterhaltung einschließlich Sport jeweils in ihrer vollen Breite ab, so die Richter in einer Pressemitteilung zum Urteil. Außerdem verwies das Gericht auf die Verantwortung des Gesetzgebers und der Aufsichtsgremien, also zum Beispiel der Rundfunk-, Hörfunk- und Fernsehräte, um über die Vielfalt und Ausgewogenheit des Programms und die Erfüllung des Auftrags zu wachen.
Die Kläger hatten außerdem behauptet, dass die öffentlich-rechtlichen Anstalten die Grundsätze der Sparsamkeit systematisch verletzen, weil Intendanten und andere Führungskräfte zu viel verdienen würden. Hier sah sich der Verwaltungsgerichtshof nicht zuständig und wies diesen Teil der Klage deshalb ebenfalls ab.
Diese Nachricht wurde am 21.04.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
