
Wie aus der Entscheidung hervorgeht, wurde per einstweiliger Verfügung die vorläufige Aufhebung von 80 der insgesamt mehr als 200 Artikel der Reform angeordnet, bis die Sache endgültig geregelt ist. Der zuständige Richter forderte die Regierung und den Gewerkschaftsverband CGT auf, sich zu bemühen, um baldmöglichst und unter Wahrung des sozialen Friedens zu einer endgültigen Entscheidung zu gelangen.
Vorausgegangen war eine Klage des CGT, der die im Februar besiegelte Reform für verfassungswidrig hält. Diese sieht unter anderem vor, dass die erlaubte tägliche Arbeitszeit von acht auf zwölf Stunden steigen kann, dass das Streikrecht eingeschränkt und Entschädigungszahlungen bei Kündigungen verringert werden.
Diese Nachricht wurde am 30.03.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
