
Richter Fitzpatrick erklärte in einer Stellungnahme, die Verdachtsmomente seien so schwerwiegend, dass sie zu einer Einstellung des Strafverfahrens führen könnten. Unter anderem habe die Staatsanwältin die Gesetzeslage falsch dargestellt. Sie war früher Anwältin von US-Präsident Trump.
Zur Aufklärung möglicher Ermittlungsfehler ordnete der Bundesrichter an, dass Comeys Verteidiger Einsicht in die Ermittlungsakten bekommen sollen. Das US-Justizministerium hatte den früheren FBI-Direktor im September unter anderem wegen Falschaussage angeklagt. Dies geschah auf Druck von Trump, gegen den Comey in dessen erster Amtszeit ermittelt hatte.
Diese Nachricht wurde am 18.11.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
