Deutsche Bahn
Gericht stärkt Datenschutz von Bahn-Kunden

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat den Datenschutz von Kunden der Deutschen Bahn gestärkt.

    Auf dem Display eines Smartphones wird der QR-Code vom bundesweiten Deutschland-Ticket neben den Logos von VBB und BVG angezeigt, während im Hintergrund eine S-Bahn vorbeifährt.
    Der Datenschutz von Bahnkunden wird gestärkt. (picture alliance / dpa / Monika Skolimowska)
    Die Richter urteilten, das Unternehmen dürfe beim Verkauf einer Fahrkarte nicht auf die Angabe der E-Mail-Adresse oder der Handynummer bestehen. Diese Datenverarbeitung sei für die Vertragserfüllung nicht erforderlich. Geklagt hatten Verbraucherschützer. Unter anderem „Spar-“ und „Super-Sparpreistickets“ konnten bis 15.12.2024 nur digital erworben werden. Das Urteil ist nicht anfechtbar.
    (AZ: 6 UKl 14/24)
    Diese Nachricht wurde am 11.07.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.