
Der Naturschutzbund Nabu setzte sich mit seiner Beschwerde vor dem Verwaltungsgericht Berlin durch. Die Richter entschieden, die Verfügung der Umweltverwaltung entbehre einer rechtlichen Grundlage. Gegen den Beschluss kann noch Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg erhoben werden.
Wegen des Glättechaos war der Einsatz ausnahmsweise erlaubt worden.
Diese Nachricht wurde am 04.02.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
