Rheinland-Pfalz
Gericht stoppt vorerst Abschuss von Wolf

Der zum Abschuss freigegebene Wolf im nördlichen Rheinland-Pfalz darf vorerst doch nicht erschossen werden. Beim Verwaltungsgericht Koblenz seien mehrere Eilanträge von Naturschutzvereinigungen eingegangen, teilte die Behörde mit. Das Gericht benötige mehr Zeit für eine Prüfung.

    Ein aufrechter Wolf (Canis lupus) blickt aufmerksam in die Ferne, umgeben von Wald und Natur.
    In Rheinland-Pfalz hat ein Gericht, den geplanten Abschuss eines Wolfsrüden vorerst gestoppt. (picture alliance / imageBROKER / Marcus Beckert)
    Solange dürfe der Wolf nicht abgeschossen werden. Der Rüde sollte getötet werden, weil er empfohlene Schutzzäune überwunden haben soll.
    Vor knapp einer Woche hatte ein Ausschuss im Europarat zugestimmt, den Schutzstatus von Wölfen herabzusetzen. In Deutschland leben inzwischen 1.600 Wölfe.
    Diese Nachricht wurde am 09.12.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.