Streit um Buchhandlungspreis
Gericht untersagt Kulturstaatsminister Weimer Äußerung zu Berliner Buchladen

Nach dem Eklat um den Deutschen Buchhandlungspreis hat der Berliner Buchladen "Zur schwankenden Weltkugel" vor Gericht einen Erfolg erzielt. Kulturstaatsminister Weimer darf die Betreiber nicht als "politische Extremisten" bezeichnen.

    Der Buchladen «Zur schwankenden Weltkugel» in der Kastanienallee in Berlin
    Die Buchhandlung "Zur schwankenden Weltkugel" in Berlin. (picture alliance / dpa / Annette Riedl)
    Das hat das Verwaltungsgericht Berlin im Eilverfahren entschieden. Zur Begründung hieß es, die Äußerung verletze das allgemeine Persönlichkeitsrecht. Für die Bewertung existiere keine belastbare Tatsachengrundlage. Die Äußerung des parteilosen Staatsministers war in einem Interview mit der "Zeit" gefallen. Zuvor hatte Weimer es abgelehnt, eine Unterlassungserklärung abzugeben. Gegen den Beschluss kann Weimer Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg einlegen. 
    Hintergrund ist der Streit um den Deutschen Buchhandlungspreis. Weimer hatte drei Läden in Berlin, Bremen und Göttingen von der Liste der Preisträger gestrichen, die eine Jury für die Auszeichnung ausgewählt hatte. Als Grund nannte er "verfassungsschutzrelevante Erkenntnisse".
    Diese Nachricht wurde am 30.04.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.