Streit um Buchhandlungspreis
Gericht untersagt Kulturstaatsminister Weimer Äußerung zu Berliner Buchladen

Nach dem Eklat um den Deutschen Buchhandlungspreis hat ein Berliner Buchladen einen juristischen Erfolg gegen Kulturstaatsminister Weimer erzielt.

    Der Buchladen «Zur schwankenden Weltkugel» in der Kastanienallee in Berlin
    Die Buchhandlung "Zur schwankenden Weltkugel" in Berlin. (picture alliance / dpa / Annette Riedl)
    Weimer darf die Betreiber der Buchhandlung „Zur schwankenden Weltkugel" nicht mehr als "politische Extremisten" bezeichnen. Das entschied das Verwaltungsgericht Berlin im Eilverfahren. Die Äußerung verletze das allgemeine Persönlichkeitsrecht. Für die Bewertung existiere keine belastbare Tatsachengrundlage, hieß es. Die Äußerung des parteilosen Staatsministers war in einem Interview gefallen. Weimer hatte es vor dem Urteil abgelehnt, eine Unterlassungserklärung abzugeben. Eine Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht ist möglich. 
    Hintergrund ist der Streit um den Buchhandlungspreis. Weimer hatte drei Läden in Berlin, Bremen und Göttingen von der Liste der Preisträger streichen lassen, die eine Jury ausgewählt hatte. Als Grund verwies er auf "verfassungsschutzrelevante Erkenntnisse".
    Diese Nachricht wurde am 30.04.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.