
Weimer darf die Betreiber der Buchhandlung „Zur schwankenden Weltkugel" nicht mehr als "politische Extremisten" bezeichnen. Das entschied das Verwaltungsgericht Berlin im Eilverfahren. Für die Bewertung existiere keine belastbare Tatsachengrundlage, hieß es.
Hintergrund ist der Streit um den Buchhandlungspreis. Weimer hatte drei Läden in Berlin, Bremen und Göttingen von der Liste streichen lassen, die eine Jury ausgewählt hatte. Als Grund verwies er auf "verfassungsschutzrelevante Erkenntnisse". In einem Interview sagte er zudem, wenn der Staat Preise vergebe und Steuergelder einsetze, könne er das nicht für politische Extremisten tun.
Diese Nachricht wurde am 30.04.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
