Klage der Deutschen Umwelthilfe
Gericht verbietet Adidas-Werbung zu Klimaneutralität

Adidas darf nach einer Gerichtsentscheidung nicht mehr behaupten, der Sportartikelhersteller werde "bis zum Jahr 2050 klimaneutral" sein. Das Landgericht Nürnberg wertete diese Art der Werbung mit Klimaschutz als "irreführend und unzulässig". Geklagt hatte die Umweltorganisation Deutsche Umwelthilfe (DUH).

    An der Fassade eines Adidas-Stores hängt das Logo des Unternehmens.
    1949 gegründet: der Sportartikel-Hersteller Adidas (picture alliance / dpa / Christophe Gateau)
    Adidas habe nicht ausreichend erklärt, wie es die Klimaneutralität erreichen werde, erklärte das Gericht. Das Unternehmen erwecke den Eindruck, das Ziel allein durch CO2-Reduktion zu erreichen. Tatsächlich wolle Adidas aber auch CO2-Kompensationszertifikate kaufen.
    Adidas änderte die Aussage den Gerichtsangaben zufolge bereits im August 2024, nachdem das Unternehmen von der DUH abgemahnt worden war. Deshalb ergebe sich durch die Gerichtsentscheidung kein Handlungsbedarf, erklärte der Sportartikelhersteller. Pläne und Ziele zur Emissionsreduktion blieben durch das Urteil unverändert.
    Die Deutsche Umwelthilfe erklärte, die Niederlage von Adidas vor Gericht unterstreiche die Bedeutung klarer gesetzlicher Vorgaben. Die Klimakrise sei in vollem Gange und dennoch machten immer mehr Unternehmen mit intransparenten und unglaubwürdigen Zukunftsversprechen Werbung für sich.
    Az.: 3 HK O 6524/24
    Diese Nachricht wurde am 26.03.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.